Lüneburger Studierendenschaft fordert die Universität zur Einführung einer Zivilklausel auf
Last updated 16. May 2025 | StuPa
Das 19. Student*innenparlament der Universität Lüneburg fordert die Universität auf, eine Zivilklausel in der Grundordnung zu verankern.
Die letzten Monate und Jahre haben weltpolitisch Aufrüstung und Kriege mit sich gebracht. Die Zeiten werden unsicherer und mit der neuen Bundesregierung wird wieder ein größerer Fokus auf die Bundeswehr und die Forschung für militärische Zwecke gesetzt. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir setzen uns dafür ein, dass Hemmnisse, die beispielsweise Dual- Use-Forschung oder auch zivilmilitärische Forschungskooperationen erschweren, abgebaut werden.“
Forschung sollte ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen. In den Nachhaltigkeitsleitlinien der Leuphana Universität Lüneburg wurde bereits anerkannt, dass „[…] Lehre, Forschung und Studium an der Universität friedlichen Zwecken dienen [soll].“ Diese Formulierung stellt allerdings keinen Ausschluss der Forschung zu militärischen Zwecken oder der Dual-Use-Forschung dar. Eine solche Selbstverpflichtung gehört in die Grundordnung der Universität. Zahlreiche Universitäten haben eine solche Zivilklausel bereits in ihrer Grundordnung verankert, welchen sich die Universität Lüneburg anschließen könnte.
Aus diesen Gründen fordern das Studentinnenparlament (StuPa) und der Allgemeine
Student*innenausschuss (AStA) die Universität Lüneburg dazu auf, eine Zivilklausel in der
Grundordnung zu verankern.
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StuPa Vorsitz und AStA-Sprecher*innen
Vivien Pritzkow (sie/ihr)
Paula Waffen (sie/ihr)
Marc Schreiber (er/ihm)
Denise Granzow (sie/ihr)
Emil Lorin Jüchter (er/ihm)
Hannah Spittler (sie/-)
Theo Lohse (er/ihm)
AStA der Universität Lüneburg
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