Semesterticket Rückerstattung

Last updated 22. Juli 2024 | Webmaster

Achtung: Aufgrund der aktuellen Übergangsphase vom landesweiten Semesterticket zum deutschlandweiten Semesterticket können aktuell nur noch Anträge für das Sommersemester 2024 angenommen werden. Wir bitten darum die Anträge für das Wintersemester 2024/2025 erst ab Oktober 2024 zu stellen. Danke!

Das findest du auf dieser Seite:

Härtefälle

Für Student*innen, die aus verschiedenen Gründen das Semesterticket nicht benutzen oder bezahlen können, besteht die Möglichkeit der Erstattung aus dem studentischen Haushalt.

Im aktuellen Sommersemester (2024) können nur noch Anträge aus folgenden Gründe gestellt werden: 

  1. Pflege Angehöriger 
  2. Pflege schwerbehinderter Kinder
  3. Gesundheitliche Gründe 
  4. Mutterschutz 

Den Antrag sowie die Härtefallverodnung dazu findet ihr hier.


– spätestens nach angenommenen Härtefallantrag muss das Semesterticket zur Entwertung eingeschickt werden.

Der Beitrag für das Semesterticket kann nur erstattet werden, wenn mindestens ein Kriterium der Härtefallordnung zutrifft. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bitte achtet darauf die Anträge fristgerecht und vollständig abzugeben sowie gegebenenfalls die 14 tägige Frist zum Nachreichen von Unterlagen einzuhalten. Anderenfalls können eure Anträge nicht berücksichtigt werden!

Erstattungsfristen

Die jeweiligen Erstattungsfristen für das Semesterticket sind der 30. November für das Wintersemester und der 31. Mai für das Sommersemester. (Für die Erstattungsgründe 3.“Pflege von Angehörigen und Erziehungsberechtigte schwerbehinderter Kinder“, 5.“Gesundheit“ und 6.“Mutterschutz“ gibt es jeweils verlängerte Fristen bis zum 31. März [WiSe] und 30. September [SoSe]. Genaueres befindet sich in der oben verlinkten Härtefallordnung).

Falls ihr Fragen zum Härtefallantrag habt, wendet euch gerne per Mail an unseren Service zur Semesterticket-Rückererstattung.

Weitere Downloads zum Thema Semesterticketrückerstattung:

– Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
– Application for the refund of the Semesterticket
Eidesstattliche Versicherung über materielle Zuwendungen
Eidesstattliche Erklärung für Ehepartner*innen

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Semesterticketrückerstattung kannst du per E-Mail an einreichen.

9 € Ticket Rückerstattung

Alle Studierende, die im Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag gezahlt haben können sich das zu viel bezahlte Geld bis 31.12.2025 rückerstatten lassen (ausgenommen: Studierende der Professional School und Studierende, die eine Rückerstattung auf anderem Wege erhalten haben).

Mehr Infos dazu hier.