Last updated 9. Februar 2024 | Webmaster
Mit dem Start in das Studium habt ihr auch euer eigenes Semesterticket bekommen. Das aktuelle Ticket ermöglicht euch die Nutzung der Busse in Lüneburg und Zugang zum landesweiten Streckennetz, sodass ihr immer rechtzeitig zu euren Veranstaltungen kommen könnt! Um das alles möglich zu machen, zahlt ihr u. a. dafür euren Semesterbeitrag. Das günstige Angebot wird dadurch ermöglicht, dass alle Studierenden nach dem Solidaritätsprinzip den Beitrag zahlen. Als Fahrkarte gilt das zugeschickte SemesterTicket, das gleichzeitig der Student*innenausweis ist, in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reispass). Ihr dürft euer SemesterTicket auf keinen Fall laminieren – es verliert dadurch seine Gültigkeit.
Das findest du auf dieser Seite:
- Beantragung Ersatzticket
- Gültigkeitsbereich des Semestertickets
- Infos zum Semesterticketbeitrag
- FAQ
- Mehr zur 9 € Ticket Rückerstattung
- Link zur Semesterticketrückerstattung (Härtefallantrag)
Beantragung Ersatzticket
Solltet ihr euren Studierendenausweis/Semesterticket verlieren, könnt ihr für 5,00 € Ersatz beim Studierendenservice erhalten (hier der entsprechende Antrag).
Gültigkeitsbereich des Semestertickets
Die genauen Linien findet ihr hier.
Außerdem im Semesterticket enthalten:
- Busse in der Stadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg (KVG)
- Radspeicher Lüneburg (Fahrradparkhaus am Bahnhof) – Wichtig: vor der ersten Nutzung und zu jedem neuen Semester müsst ihr euch eine neue Plakette beim Schalter holen!
- SemesterTicket Kultur
- StadtRad Lüneburg
Das SemesterTicket gilt nicht für folgende Angebote:
- HVV-Gesamtbereich – keine Busse, S-Bahnen und U-Bahnen in Hamburg (einzige Ausnahme ist die S3 auf der Strecke Hamburg Hbf – Stade und die S31 Hamburg Hbf – Neugraben ab dem 10. Dezember dann die S3 von Hamburg Harburg – Neugraben und die S5 von Hamburg Harburg – Stade)
- Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen in Hannover
- Interregio-Express auf der Strecke Hamburg – Lüneburg – Uelzen – Berlin
- Farradmitnahme im Zug (in Bussen der KVG erlaubt, wenn Platz vorhanden)
- Die Strecke Hamburg Hbf – Büchen
Semesterticketbeitrag – Ausnahmen und Aufteilung
Von dem Beitrag, der für das Semesterticket entfällt, sind gemäß unserer Verträge ausgenommen:
- Beurlaubte Student*innen
- Student*innen der Fern-, Online- und Weiterbildungsstudiengänge (Abwesenheit über min. 120 Tage)
- Gast- und Zweithörer*innen
- Student*innen im Abendstudium
- Sowie schwerbehinderte Student*innen mit gültiger Wertmarke nach Härtefallantrag
Solltest du einer dieser Gruppen angehören, findest du mehr Infos und den Antrag auf eine Rückerstattung des Kostenanteils hier.
FAQ
Du hast direkt Fragen? Wir haben hier einmal häufig gestellte Fragen gesammelt. Lies dich also gerne hier mal durch und wenn du noch mehr Fragen hast, wende dich gerne ans AStA Büroteam. (Klick auf die Pfeile, um den Drop Down zu öffnen.)Warum ist auf dem Rundschreiben, das die Uni mit der Rückmeldeaufforderung verschickt hat, ein anderer Studierendenschaftsbeitrag genannt, als der den ich im letzten Semester gezahlt habe? Für was zahle ich denn den restlichen Studierendenschaftsbeitrag?
Muss ich die 19 € für die verfasste Studierendenschaft zahlen?
Kann ich den Beitrag für das SemesterTicket zurückerstattet bekommen?
Hilfe, ich habe mein SemesterTicket verloren!
Kann ich im Urlaubssemester das SemesterTicket nutzen?
Kann ich im Praxissemester auf mein SemesterTicket verzichten?
Gilt das SemesterTicket auch vor 9:00 Uhr?
Es gibt ja schon Vorkurse im September, gilt das SemesterTicket dann auch?
Kann ich in Hamburg jetzt diese Anschlusskarten kaufen?
Aber ich muss regelmäßig in Hamburg fahren, ist das vergünstigte Abo auch weg?
Kann ich mit meinem SemesterTicket Ergänzungskarten für die 1.Kl. und/oder den Fernverkehr erwerben?
Was ist mit meinen Kindern und meinem Rad?
Gibt es eine Mitfahrregelung z.B. am Wochenende für weitere Personen?
Was mache ich wenn ich ohne Lichtbildausweis im Metronom erwischt worden bin?
Gilt das Alkoholverbot vom HVV ab dem 01.09.2011 auch in den Bussen des KVG im Landkreis Lüneburg?
Warum bezahle ich für das StadtRAD, obwohl ich die gleichen Nutzungsbedingungen wie alle anderen habe?
Mit dem 49 € Ticket darf ich seit dem 15. August 2023 bei starker Verspätung nicht mehr auf Fernverkehrszüge ausweichen. Gilt das auch für das Semesterticket?
Wie haben sich die Semesterbeiträge in den letzten Jahren entwickelt?
9 € Ticket Rückerstattungen
Alle Studierende, die im Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag gezahlt haben können sich das zu viel bezahlte Geld bis 31.12.2025 rückerstatten lassen (ausgenommen: Studierende der Professional School und Studierende, die eine Rückerstattung auf anderem Wege erhalten haben.)
Warum nochmal?
Für euer Semesterticket, das ihr für den Busverkehr im Landkreis Lüneburg und die Nahverkehrszüge in Niedersachsen und Bremen nutzen könnt, habt ihr im Sommersemester 2022 157,67 € bezahlt. Mit der Einführung des sogenannten 9-Euro-Tickets wurde euer Semesterticket für die Monate Juni, Juli und August obsolet. Für diese Monate zahlen wir den Bus- und Bahnunternehmen folglich nur 9 Euro pro Student*in und Monat.
Ihr bekommt daher 51,84 € eures Semesterbeitrages für das Sommersemester 2022 zurück!
Da wir eure Kontoverbindungen nicht vorliegen haben, können wir diesen Beitrag nicht automatisch an alle Studierende überweisen.
Daher muss jede*r Student*in die Erstattung der 51,84 € über dieses Formular beantragen.
Der Antrag muss per Hand ausgefüllt werden und per Post oder Einwurf an den AStA geschickt werden.
Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die im Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag gezahlt haben (ausgenommen: Studierende der Professional School und Studierende, die eine Rückerstattung auf anderem Wege erhalten haben).
Die Möglichkeit der Rückerstattung steht allen antragsberechtigten Studierenden bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung. Wir bitten euch, die Antragstellung möglichst schnell vorzunehmen.