Formulare

Last updated 1. November 2024 | Sprecherinnen

Härtefall / Semesterticketrückerstattung

– Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
– Application for the refund of the Semesterticket
Eidesstattliche Versicherung über materielle Zuwendungen
Eidesstattliche Erklärung für Ehepartner*innen

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Semesterticketrückerstattung kannst du persönlich im AStA-Büro, per E-Mail an oder postalisch (Semesterticketrückerstattung – AStA der Universität Lüneburg – Universitätsallee 1 – 21335 Lüneburg) einreichen.


Kostenerstattung

Kostenerstattungsantrag mit Beiblatt zur Nachhaltigkeit (Stand: 01.10.2021)

Reader zur Nachhaltigkeit zu beachten bei Kostenerstattungsanträgen (Stand: 01.07.2021)


Freihändige Vergabe (Stand: 30.09.2020)
Wegstreckenentschädigung [Fahrtkosten] (Stand: 01.10.2021)
Erstattung von Wahlkampfkosten (Stand: 27.04.2022)
Vordruck für Interne Umbuchung (Stand: 12.06.2019)
Honorarvereinbarung (Stand: 27.06.2019)

Sofern Rechnungen direkt durch das Finanzreferat beglichen werden sollen, müssen die Zeichnungsberechtigten die „sachliche und rechnerische Richtigkeit“ bestätigen. Hierzu reicht es aus, wenn auf der Rechnung leserlich „sachlich und rechnerisch richtig“ geschrieben wird, darunter die Kostenstellennummer, das Datum und die Unterschrift.

Mahnungen sollen vermieden werden! Sollte es doch zu einer Mahnung kommen, ist diese mit der Originalrechnung und einer Stellungnahme, wie es zur Entstehung der Mahnung kommen konnte, im Finanzreferat einzureichen.


Zuwendungen / Zuschüsse
Sofern das Finanzreferat Zuwendungen / Zuschüsse auf eine Kostenstelle buchen soll, muss dies gesondert bekanntgegeben werden, sodass das Finanzreferat dies im Sinne der doppelten Buchführung ablegen kann.
Bekanntgabe über Zuschüsse / Zuwendungen (Stand: 30.09.2020)


Budget ins nächste Wirtschaftsjahr übertragen
Gemäß der Finanzordnung können maximal 50 % der Budgetzuweisung zuzüglich der eigenen Einnahmen übertragen werden; höchstens jedoch das Restbudget. Von dieser Regelung kann der Finanzausschuss des Student*innenparlaments im Einvernehmen mit dem*der Finanzreferent*in festlegen, bei welchen Kostenstellen das Restbudget vollständig übertragen werden kann. Für eine Beantragung einer vollständigen Übertragung bedarf es einer ausführlichen Erläuterung, was mit diesen finanziellen Mittel geplant ist.
Antrag auf Budgetübertrag (Stand: 21.06.2019)


Hinweise für Zeichnungsberechtigte
Grundsätze für Zeichnungsberechtigte der Kostenstellen im studentischen Haushalt (Stand: 20.06.2019)
Übersicht über den Personenkreis, die zeichnungsberechtigt sein können (Stand: 24.06.2019)