Statement zum Schaden des Semestertickets aus dem WiSe 19/20

Last updated 19. April 2022 | Webmaster

Liebe*r Student*in, 

vielleicht haben es einige von euch schon mitbekommen, andere vielleicht nicht. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses des studentischen Haushalts ist der Studierendenschaft ein Schaden von 112.264,95 € aufgefallen. Wir sind uns der Tragweite des Fehlers bewusst und möchten deshalb im folgenden Statement erklären wie es dazu gekommen ist, warum dieser nicht früher aufgefallen ist und was der aktuelle Stand ist, diesen Schaden abzuwenden.

Da wir erst die Mitglieder des Student*innenparlaments ausführlich über den Schaden informieren wollten, wenden wir uns erst jetzt (nach der Sitzung des Student*innenparlaments) an dich als Studierende*r. 

  1. Was ist das Semesterticket und wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Mit der Immatrikulation an der Universität Lüneburg bekommen alle Vollzeit- und Teilzeit-Student*innen das Semesterticket (für den Verkehrsbereich sowie den Kulturbereich). Für das Sommersemester 2021 zahlen alle Student*innen beispielsweise 158,30 € für das Semesterticket.

Genau aufgeschlüsselt sehen die Kosten für das Sommersemester 2021 so aus: 

  • Landesweites Semesterticket: 139,20 €
  • HVV: 19,10 €
  • StadtRad: 1,50 €
  • Radspeicher: 1,25 €
  • Semesterticket Kultur: 1,00 €

Seit 2017 sind wir Teil des landesweiten Semestertickets Niedersachsen und Bremen. Die Idee zu diesem Ticket stammt von der VerkehrsLandesAStenKonferenz (VLAK). Sie koordiniert das Ticket und verhandelt die Verträge. Neben dem AStA der Universität Lüneburg, sind 32 Hochschulen Teil dieses Semestertickets und der VLAK. Sie alle zahlen je nach Studierendenzahl eine Summe an die Niedersachsentarif GmbH (NITAG). Diese hat einen bestimmten Schlüssel, nachdem berechnet wird, wie viel Geld jedes einzelne Eisenbahnverkehrsunternehmen erhält.

  1. Wie ist es zu dem Schaden gekommen?

Einmal pro Semester  meldet die Studierendenschaft der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) die Studierendenzahlen aus dem jeweils vorangegangenen Semester, damit diese den Beitrag für die Verkehrsunternehmen in Rechnung stellen können. 

Genau an dieser Stelle ist ein Fehler passiert, da diese Frist am 30.04.2020 versäumt wurde und keine Studierendenzahlen aus dem Wintersemester 2019/2020 an die NITAG gemeldet wurden. Nun verwendete die NITAG die Zahlen des Vorjahressemesters (Wintersemester 2018/2019) inkl. 10 % Aufwuchs für die Rechnungsstellung und nicht die eigentlichen Studierendenzahlen des Wintersemester 2019/2020. Hieraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 112.264,95 €. Die Bearbeitung pandemischer Herausforderungen stand zu dem Zeitpunkt des Fristendes am 30.04.2020 im Vordergrund. Dies soll das Fristversäumnis nicht rechtfertigen, nur erklären. Es folgte keinerlei Mahnung, Aufforderung o. ä. zur Nachmeldung der Zahlen an die NITAG. Weiterhin ist der Fehler durch die Rechnungsstellung nicht aufgefallen. Im Gegensatz zu Rechnungen anderer Verkehrsunternehmen sind im vorliegenden Fall keine Studierendenzahlen oder Hinweise auf die höhere Forderung auf der Rechnung ausgewiesen. Dies erschwerte die Prüfung enorm.

Die Rechnung wurde durch die Rücklagen der Studierendenschaft beglichen.

  1. Was passiert jetzt? Kann der Schaden noch behoben werden?

Nach dem Bekanntwerden des Schadens wurden bereits verschiedene Maßnahmen getroffen, die hier in Kürze dargelegt werden: 

  1. Zunächst wurde mit der NITAG Kontakt aufgenommen, um den Schaden zu erörtern und die Handlungsmöglichkeiten zu konkretisieren. Dabei konnte auch ein Fehler, der von Seiten der NITAG gemacht wurde, identifiziert und behoben werden. Dadurch sank die Schadenssumme bereits. Auch darüber hinaus sind wir im Gespräch mit der NITAG, um möglicherweise einen weiteren Teil der Schadenssumme erstattet zu bekommen.
  1. Des Weiteren wurden Gespräche mit der Innenrevision, dem Justiziariat sowie dem Präsidium der Universität geführt, um gemeinsam zu überlegen, wie der Schaden abgewendet werden kann. 
  1. Zudem sind das Finanzreferat und die AStA-Sprecher*innen im Gespräch mit der Vermögensversicherung, um zu klären, ob der finanzielle Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist.
  1. Zusätzlich wurden die internen Prozesse reflektiert und verändert, um einen vergleichbaren Fehler in Zukunft vorzubeugen. 

Das Ziel ist weiterhin, den Schaden vollständig abzuwenden. Wir versuchen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, das Geld wieder dem Konto der Studierendenschaft zurückzuführen.

Das StuPa hat in seiner Sitzung am 10.03.21 einstimmig beschlossen, dass „Das Student*innenparlament […] die transparente Darstellung des Schadensprozesses durch den AStA [begrüßt] und […] ausdrücklich seinen Willen, den Semesterbeitrag aufgrund des Schadens nicht zu erhöhen und somit nicht auf alle Student*innen umzulegen [bekundet].“

  1. Hat der Fehler persönliche Konsequenzen für mich als Student*in, z. B. Erhöhung des Semesterbeitrags?

Nein. Wie durch den Beschluss des Student*innenparlaments (siehe Punkt 3) festgehalten, wird der Schaden NICHT durch eine Erhöhung des Semesterbeitrags ausgeglichen. 

Im folgenden findet ihr den Auszug aus dem Jahresabschluss, in dem die Thematik nochmal erläutert wird. Für weitere Fragen wendet euch gerne an uns () oder an den StuPa-Vorsitz (). 

Aufwendungen-fuer-Semesterticket-Teil-aus-dem-JA