Erneute Semesterticket Rückerstattung aufgrund von Corona

Last updated 19. April 2022 | Webmaster

Es gibt für das SoSe 21 erneut eine besondere Rückerstattung aufgrund von Corona. Studis, die nicht im Geltungsbereich des landesweites Semestertickets (Niedersachsen und Bremen) wohnen und ausschließlich Online Veranstaltungen belegen, können sich dieses zurückerstatten lassen. Dafür muss eine Meldebescheinigung, die nach dem 01.03.2021 ausgestellt worden ist, sowie eine Auflistung aller Veranstaltungen eingereicht werden. Außerdem muss für die Entwertung das SemesterTicket eingeschickt werden. Natürlich kann das SemesterTicket weiterhin aus den üblichen Gründen zurückerstattet werden, alle Infos findet ihr hier. Antragsfrist für alle Anträge ist der 31.05, reicht euren Antrag aber bitte so früh wie möglich ein!