Prüfungen

Informationen zu Prüfungen im SoSe 2022 [Stand 6. Juli 2022]

Hier die Übersicht über die geltenden Regeln:


Kurz gesagt:

1️⃣ Prüfungen finden in Präsenz auf dem Campus statt.

2️⃣ Rücktritt bis zum Beginn der Prüfung aufgrund z.B. Quarantäne (keine Nachweise nötig!).

3️⃣ Studierende, die coronabedingt (ärztliches Attest nötig) nicht in einem Raum mit anderen Personen ihre Klausur schreiben können: An zuständige Person im Prüfungsamt wenden.

4️⃣ Regeln zu Krankmeldungen, Nachteilsausgleich etc. unverändert.

Zuständige Ansprechperson im Prüfungsamt




Allgemeine Regelungen

Hygienekonzept

Auf dem Weg zu und von Prüfungen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Atemschutzmaske. Auch während der Durchführung der Prüfungen gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Atemschutzmaske; aufgrund der während Prüfungen gegebenen Abstände ist das Tragen einer Maske allerdings nicht verpflichtend.

Die Durchführung von Corona-Tests wird auf dem Campus bis auf Weiteres weiterhin möglich sein. Das DRK wird nach aktuellem Stand seine Teststation auf dem Campus (Ladenzeile/Gebäude 25) auch nach Änderung der Corona-Testverordnung weiter betreiben.

Auch Corona-Impfungen werden auf dem Campus bis auf weiteres weiterhin möglich sein. Mobile Impfteams des Landkreises werden nach aktuellem Stand weiterhin dienstags ebenfalls in der Ladenzeile/Gebäude 25 eine Impfmöglichkeit anbieten; eine Anmeldung ist weiterhin nicht notwendig.

Zum Schutz von euch und euren Kommiliton*innen empfehlen wir, vor der Prüfung einen Test zu machen. Bei kurzfristigen Qurantänemaßnahmen z.B. augrund eines positiven Schnelltests, solltest du selbstverständlich nicht zur Prüfung erscheinen.

Krankmeldung

Solltet ihr vor einer Prüfung krank werden, müsst ihr dies unverzüglich beim Studierendenservice melden. Dort reicht ihr dann euer Attest ein.

Das Vorgehen für verschiedene Prüfungsformen ist hier noch einmal geschildert.

Rücktritt von Prüfungen

Wenn ihr euch zum Ersttermin für die Klausur angemeldet habt und nun doch den Zweittermin wahrnehmen wollt, meldet ihr euch bis fünf Werktage vorher bei QIS von der Klausur ab. Das genaue Rücktrittsdatum ist auch in myStudy bei der jeweiligen Prüfung angegeben. Macht euch zur Sicherheit und als Nachweis bei Problemen immer einen aktuellen Ausdruck eures QIS-Accounts.
Beim Menüpunkt Prüfungsverwaltung und dann „Info über angemeldete Prüfungen“ und/oder „Info über abgemeldete Prüfungen“ am Ende auf der linken Seite gibt es die Möglichkeit, „PDF-Druck“ eine Übersicht auszudrucken.
Außerdem solltet ihr auch eine Mitteilung per Mail über die Abmeldung erhalten.

AUSNAHME: Verkürzte Rücktrittsfrist bis Prüfungsbeginn bei PRÄSENZPRÜFUNGEN

Für Prüfungen, die in Präsenz stattfinden, gilt, dass ein Rücktritt bis zum Beginn der Prüfung möglich ist. Damit wird das Problem von kurzfristigen Quarantänemaßnahmen ohne offizielle Anordnung vermieden. Wenn Du dich also auf Grund einer Anordnung vom Gesundheitsamt, oder aber auch „freiwillig“ in Quarantäne begibst, musst du nicht zur Präsenzprüfung erscheinen.

Wenn Du dich also kurzfristig vor der Prüfung in Quarantäne begibst, wird dein nicht-Erscheinen wie ein Rücktritt gewertet. Dazu müssen keine Nachweise eingereicht werden! Es reicht, wenn Du nicht zur Prüfung gehst.

Die Rücktrittsfrist ist in der entsprechenden Corona-Anlage zur Rahmenprüfungsordnung in § 8 geregelt.

Ihr werdet nach dem Rücktritt vom 1. Prüfungstermin dann automatisch vom Studierendenservice zum zweiten Termin angemeldet. Auch darüber erhaltet ihr eine Mitteilung per Mail, dies kann allerdings auch ein paar Tage in Anspruch nehmen. Bitte prüft daher immer sorgfältig Euren Prüfungsstatus in QIS, wenn Ihr eine Mail erhalten habt. Wenn Ihr diesen auch nicht wahrnehmen könnt oder wollt, müsst ihr euch entsprechend wieder bis fünf Werktage vor der Klausur bei QIS abmelden (s. Rücktrittsdatum in myStudy).

Meldet ihr euch nicht rechtzeitig ab, seid auch nicht krank (s.o.) und erscheint nicht zur Klausur, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit 5,0 bewertet (durch die Ausnahme im SoSe 22 kann das bei PRÄSENZklausuren allerdings NICHT passieren).

Rücktritt von schriftlichen Arbeiten und kombinierten wissenschaftlichen Arbeiten

Wenn ihr für eine Hausarbeit zum ersten Termin angemeldet seid und nicht zum Ersttermin abgeben wollt, meldet ihr euch auch bei QIS davon ab. Wenn es einen Zweittermin gibt (nicht überall der Fall, bei myStudy checken!), meldet ihr euch dafür im nächsten Semester bei QIS an.

Bei der kombinierten wissenschaftlichen Arbeit kann der*die Prüfer*in bestimmen, dass ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen ist. Das könnt ihr bei myStudy nachlesen. Dann gibt es formal nicht die Möglichkeit von kombinierten wissenschaftlichen Arbeiten ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Sollte es keinen Rücktrittsausschluss geben, ist ein Rücktritt immer innerhalb der angegebenen Frist (s. myStudy) online möglich.

Freiversuche WiSe 20/21 + SoSe 21 + WiSe 21/22

Im Sommersemester 2022 gibt es KEINE Freiversuche mehr. In den drei vergangenen Semestern gab es je 2 Freiversuche – unabhängig vom Prüfungsformat. Konkret bedeutet das, dass Prüfungen, bei denen ihr durchgeallen seid, nicht als Fehlversuch angerechnet wurden. Dazu müsst ihr einen formlosen Antrag auf Einlösung des Freiversuchs per Mail beim Prüfungsamt stellen. Wer dort für euch zuständig ist, könnt ihr hier einsehen.

Wichtig: Solltet ihr in diesen Semestern keine Freiversuche eingelöst haben, obwohl ihr durch Prüfungsleistungen durchgefallen seid, könnt ihr diese immer noch nachträglich noch bei eurem*eurer zuständigen Sachbearbeiter*in beantragen!

Die Freiversuche sind in der entsprechenden Corona-Anlage zur Rahmenprüfungsordnung in § 9 geregelt.
Es kann pro Modul nur 1 Freiversuch eingelöst werden.

Nachteilsausgleich

Wenn Du z. B. wegen physischer oder psychischer Einschränkungen nicht in der Lage bist, Prüfungsleistungen in der vorgesehenen Form abzulegen, muss dir eine verlängerte Bearbeitungszeit oder alternatives Format ermöglichst werden. Gleiches gilt bei Pflege aufgrund von Krankheit von nahen Angehörigen.
Die Entscheidung, ob ein solcher Ausgleich in deinem Fall gilt, trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Bitte wende dich möglichst früh mit den entsprechenden Dokumenten/Attesten an die*den für dich zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt, um bis zum Prüfungstermin Klarheit zu haben!
Wer für dich zuständig ist, kannst Du hier sehen.

Alle Infos zum Nachteilsausgleich findest Du hier.

Weitere Informationen zu deinen Rechten bei Prüfungen

Die Fachschaft Business, Economics und Managemant, hat 2021 eine sehr hilfreiche Handreichung zu Prüfungen veröffentlicht. Schaut gerne rein, wenn ihr weitere Fragen z.B. zu Ansprechpersonen oder Chancengleichheit habt.

Digitale Prüfungen

Lehrende, die coronabedingt aus nachgewiesenen medizinischen Gründen (ärztliches Attest) eine Prüfung nicht in Präsenz durchführen können und die Prüfung auch nicht durch andere Aufsichtspersonen durchführen lassen können, sind gebeten, individuell mit dem für sie zuständigen Studiendekanat abzustimmen, dass die in myStudy angegebene alternative Prüfungsdurchführung umgesetzt werden kann.

NUR IN DIESEM AUSNAHMEFALL KÖNNEN DIGITALE PRÜFUNGEN DURCHGEFÜHRT WERDEN:

Alternative (digitale) Formate

Es gibt drei alternative Klausur-Formate:

  • Klausur mit unmittelbarer Online-Bearbeitungszeit gem. der Zeitangabe in den fachspezifischen Anlagen über Prüfungssoftware PLUS Angabe der verwendeten Software (EvaExam oder Moodle Online-Klausur),
  • Klausur mit ausgeweiteter Bearbeitungszeit (6-24 Stunden) mit Bereitstellung der Klausuraufgaben in einer Word-/pdf-Datei über myStudy oder Moodle,
  • Klausur mit unmittelbarer Bearbeitungszeit gem. der Zeitangabe in den fachspezifischen Anlagen mit Bereitstellung der Klausuraufgaben in einer Word-/pdf-Datei über myStudy oder Moodle.

Probeklausur

Den Studierenden muss vor Beginn des Prüfungszeitraums Gelegenheit gegeben werden, sich mit der Online-Durchführung vertraut zu machen, z.B. durch eine Probeklausur.

Dies gilt insbesondere für die erste Variante mit unmittelbarer Bearbeitungszeit über eine Prüfungssoftware.

Rechte bei digitalen Prüfungen

Die Universität hat die derzeitigen datenschuztrechtlichen Bestimmungen des Landes geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

  1. Eine Anwesenheits-/Identitätskontrolle mit Personal- und Studierendenausweis ist bei Online-Klausuren grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen bei der Kontrolle immer nur der*die Prüfende und der*die Studierende im Zoom-Raum sein. Andere Studierende dürfen eure Ausweise nicht sehen!
  2. Weitere Überwachungsmaßnahmen sind während einer Online-Klausur juristisch nicht abgesichert!

Eine ausführliche Richtlinie zur Durchführung von Online-Klausuren findet ihr hier.


Kostenlose Rechtsberatung

Bei jeglichen Fragen zu Prüfungen, wie Widersprüchen etc., könnt ihr in der kostenlosen Rechtsberatung des AStA einen Anwalt konsultieren. Anmelden könnt ihr euch durch einen Eintrag auf der Liste vor dem AStA-Büro oder per Mail oder Telefon.

Mehr Informationen findet ihr hier.

Weitere allgemeine Informationen

Nützliche Links

Rahmenprüfungsordnungen:

Prüfungsamt:

Bei allen Fragen, die ihr zur An- oder Abmeldung von Prüfungen, Anrechnungen und auch Widersprüchen habt, müsst ihr euch an das Prüfungsamt wenden. Die Ansprechpersonen sind je nach Studiengang und Nachname zugeordnet.

Studierenden- und Prüfungsadministration
Studierendenservice
Gebäude 8, 2. Stock

Kritik an der RPO

Wofür studieren wir? Für Prüfungen und für Noten, yeah! Das ist natürlich eigentlich nicht das, worauf es im Studium für uns ankommt, aber trotzdem kommt es dabei immer wieder zu Problemen. Deshalb findet ihr auf dieser Seite verschiedene nützliche Informationen, die eure Prüfungen und andere Formalia im Studium betreffen.

Der AStA hat einen Reader erstellt, um euch die Rahmenprüfungsordnung (RPO) verständlicher zu machen.

Auf dieser Seite findet ihr außerdem Informationen über Anwesenheitspflicht, Prüfungsan- und abmeldungen, Beratungshinweise und unsere Ideal-RPO.

Anwesenheitspflicht


In deinem Seminar werden Anwesenheitslisten rumgegeben? Deine Dozent*innen bestehen auf Anwesenheit, um euch zur Prüfung zugelassen zu werden?

Erstmal die schlechte Nachricht: Das kann legal sein.

Durch das Niedersächsische Hochschulgesetz ist eine generelle Anwesenheitspflicht ausgeschlossen:

Studien- und Prüfungsordnungen dürfen eine Verpflichtung der Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen nur vorsehen, wenn diese erforderlich ist, um das Ziel einer Lehrveranstaltung zu erreichen.

§7(4) NHG


In unserer RPO wird diese Erforderlichkeit durch die „erfolgreiche Teilnahme“ geregelt:

Wenn es zum Erreichen des Qualifikationsziels erforderlich ist, kann die zuständige Studienkommission auf Antrag einer/eines Lehrenden oder der/des Modulverantwortlichen die erfolgreiche Teilnahme als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung festlegen. Dabei ist zu definieren, wann eine erfolgreiche Teilnahme vorliegt.

§6(1) RPO


Wenn eine erfolgreiche Teilnahme, die auch Anwesenheit umfassen kann, beschlossen wurde, muss die Information darüber auch bei der Veranstaltungsbeschreibung bei myStudy vorkommen. Die Studienkommissionen sind paritätisch besetzt, das bedeutet, dass gleich viele Lehrende wie Student*innen dort stimmberechtigt sind. Wenn also in einem Modul eine erfolgreiche Teilnahme besteht und ihr das nicht als sinnvoll erachtet, sprecht mit euren studentischen Vertreter*innen! Vermutlich können sie eurer Argumentation folgen und im nächsten Jahr hat das Modul hoffentlich keine erfolgreiche Teilnahme mehr. Auch das Führen von Anwesenheitslisten muss keine Auswirkung aus die Notengebung haben: Andere Beispiele sind zum Beispiel Forschungszwecke. Das sollte aber transparent gemacht werden! Wenn eine Anwesenheitsliste geführt wird und euch nicht erklärt werden kann, warum, dann ist es vielleicht nicht rechtens. In solchen Fällen wendet euch auf jeden Fall an Thies Reinck, die Ombudsperson der Uni. Er vermittelt dann zwischen Student*innen und Dozent*innen. Mehr Informationen findet ihr hier.

Meldet euch dafür auch gerne bei uns! Wir vermitteln gerne und geben Tipps.

Unsere ideale RPO-Vorstellung

Rummeckern ist leicht, Ideale von freier Bildung sind wichtig, beides allein hilft aber im konkreten Fall nicht weiter.

Wir haben uns 2016 mit Studis aus allen Fakultäten zusammengesetzt und unser aktuelles „Ideal“ einer RPO erarbeitet. Diese Gruppe hatte sich nach der Vollversammlung Anfang Juni gebildet.

Das Ergebnis findet ihr hier: Ideal RPO

Die wichtigsten Punkte für uns:

  • §6 Lehrveranstaltungsformen (1): Eine Beschreibung, wie wir uns Studiumsveranstaltungen vorstellen, und ein Verweis, dass es keine Anwesenheitspflicht geben kann.
  • §11 Termine und Fristen (1): Eine Nachrückerliste bleibt das ganze Semester aktiv, die Plätze werden im Losverfahren vergeben.
  • §13 Wiederholung von Prüfungsleistungen: Prüfungen können unbegrenzt oft wiederholt werden, auch die Bachelor-Arbeit. Jeder Fehlversuch wird im Transcript of Records vermerkt. Wiederholungen müssen für kombinierte wissenschaftliche Arbeiten und Klausuren im selben Semester angeboten werden, für die anderen Prüfungsformen im Folgesemester. Eine didaktische Untrennbarkeit muss von der zuständigen Studienkommission beschlossen werden.
  • § 14 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung und Gewichtung von Noten: Spätestens 10 Tage vor der Wiederholungsprüfung muss die Bewertung vorliegen.
  • § 16 Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ungültigkeit der Bachelor-Prüfung: Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Wer nicht zu einer Klausur erscheint, obwohl sie*er angemeldet ist, bekommt keinen Fehlversuch. Ein ärztliches Attest reicht als Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit.
  • § 22 Zusatzleistungen: Sie können erbracht werden! Auch innerhalb eines Moduls sind Doppelbelegungen möglich, sofern sich die Veranstaltungen unterscheiden.