Last updated 14. August 2025 | SemtixErstattung
Wir bitten dafür um Verständnis!
Liebe Grüße, euer AStA <3
Das findest du auf dieser Seite:
Härtefälle
Für Student*innen, die aus verschiedenen Gründen das Semesterticket nicht benutzen oder bezahlen können, besteht die Möglichkeit der Erstattung aus dem studentischen Haushalt.
Anträge können ausschließlich aus folgenden Gründen gestellt werden:
- Schwerbehinderung
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen
- Pflege Angehöriger
- Pflege schwerbehinderter Kinder
- Finanzielle Gründe (die durchschnittliche monatliche Einkommensgrenze entspricht dem aktuellen BAföG-Höchstsatz des jeweiligen Semesters: Im SoSe 2025 sind das 992€ für Studierende mit eigenem Wohnsitz und 664€ für Studierende, die bei den Eltern wohnen)
- Gesundheitliche Gründe
- Mutterschutz
- Abwesenheit für mehr als 120 aufeinanderfolgende Tage (Aufenthalt außerhalb Deutschlands)
- Doppelimmatrikulation (innerhalb Deutschlands)
- Visumsgründe
Den Antrag sowie die Härtefallordnung dazu findet ihr hier.
Achtung: Dein digitales Semesterticket wird bei folgenden Gründen deaktiviert: Schwerbehinderung mit Merkzeichen, Abwesenheit für mehr als 120 aufeinanderfolgende Tage, Doppelimmatrikulation und Visumsgründe. Chipkarten müssen mit dem Antrag eingesendet werden.
Der Beitrag für das Semesterticket kann nur erstattet werden, wenn mindestens ein Härtefallgrund aus der Härtefallordnung zutrifft. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bitte achtet darauf die Anträge fristgerecht und vollständig abzugeben sowie gegebenenfalls die 14 tägige Frist zum Nachreichen von Unterlagen einzuhalten. Anderenfalls können eure Anträge nicht berücksichtigt werden! Reiche den Härtefallantrag bitte per E-Mail ein.
Erstattungsfristen
Die Erstattungsfristen unterscheiden sich je nach Härtefallgrund. Hier eine Übersicht über die unterschiedlichen Fristen:
Antragstellung im Sommersemester bis 31. Mai oder Wintersemester bis 30. November möglich:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichnen
- Abwesenheit für mehr als 120 aufeinanderfolgende Tage (Aufenthalt außerhalb Deutschlands)
- Doppelimmatrikulation (innerhalb Deutschlands)
Antragstellung im Sommersemester bis 30. September oder Wintersemester bis 31. März möglich:
- Schwerbehinderung
- Pflege Angehöriger
- Pflege schwerbehinderter Kinder
- Finanzielle Gründe (die durchschnittliche monatliche Einkommensgrenze entspricht dem aktuellen BAföG-Höchstsatz des jeweiligen Semesters: Im SoSe 2025 sind das 992€ für Studierende mit eigenem Wohnsitz und 664€ für Studierende, die bei den Eltern wohnen)
- Gesundheitliche Gründe
- Mutterschutz
Antragstellung bis zwei Monate nach Semesterende möglich (im Sommersemester bis 30. November oder im Wintersemester bis 31. Mai):
- Visumsgründe
Falls ihr Fragen zum Härtefallantrag habt, wendet euch gerne per Mail an unseren Service zur Semesterticket-Rückererstattung.
Weitere Downloads zum Thema Semesterticketrückerstattung:
- Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
- Application for the refund of the Semesterticket
- Eidesstattliche Versicherung über materielle Zuwendungen der Eltern
- Eidesstattliche Erklärung für Ehepartner*innen
- Affidavit of material benefits_spouse
- Affidavit of material benefits_parents
9 € Ticket Rückerstattung
Alle Studierende, die im Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag gezahlt haben können sich das zu viel bezahlte Geld bis 31.12.2025 rückerstatten lassen (ausgenommen: Studierende der Professional School und Studierende, die eine Rückerstattung auf anderem Wege erhalten haben).
Mehr Infos dazu hier.