Reiche Widerspruch gegen deinen BAföG-Bescheid ein!

Last updated 10. September 2024 | Webmaster

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. Mai 2024 entschieden, dass die Bedarfssätze des BAföGs auf verfassungswidrige Weise zu niedrig bemessen werden. Da nur das Bundesverfassungsgericht befugt ist über die Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen zu entscheiden wurde der Fall nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet und auch von diesem ist ein entsprechendes Urteil zu erwarten. 

Daher gibt es nun die Möglichkeit (bei einem entsprechenden Urteil des BVerfG) mit einem Widerspruch gegen den letzten oder kommenden BAföG Bescheid Geld zurückzubekommen. Dieser Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides bei der zuständigen BAföG Behörde eingereicht werden. Die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) empfiehlt genau das ihren studentischen Mitgliedern und hat dafür eine Mustervorlage für einen Widerspruch hochgeladen. Wir stellen euch diesen hier zu Verfügung. 

Mehr Infos zu dem Thema findet ihr hier und hier.

Wie könnt ihr jetzt also vorgehen? 

Szenario 1: Du hast deinen BAföG Bescheid für das kommende Jahr (in der Regel 09/2024 bis 10/2025) schon bekommen, und dieser Bescheid ist älter als vier Wochen. In dem Fall ist die Frist für einen Widerspruch leider abgelaufen. 

Szenario 2: Du hast deinen BAföG Bescheid für das kommende Jahr schon bekommen, und dieser Bescheid ist noch nicht 4 Wochen alt. In dem Fall musst du schnell den Widerspruch, vor Ablaufen der Vier-Wochen-Frist, ausfüllen und beim BAföG-Amt abgeben (Eingang beim BAföG-Amt zählt, nicht der Poststempel!). 

Dafür musst du das angefügte PDF runterladen, deine Daten eintragen, sowie (im Original!) unterschreiben und den Widerspruch bei deinem BAföG-Amt (innerhalb der Frist) einreichen.

Dein zuständiges BAföG-Amt findest du auf deinem Bescheid. 

Szenario 3: Du hast deinen BAföG-Bescheid für das kommende Jahr noch nicht bekommen. Das heißt gerade kannst du erstmal nichts tun, außer regelmäßig deinen Briefkasten checken. Sobald der Bescheid ankommt läuft auch deine Vier-Wochen-Frist, innerhalb derer du deinen Widerspruch einreichen kannst. 

Dafür musst du einfach nur das angefügte PDF runterladen, deine Daten eintragen, sowie (im Original!) unterschreiben und den Widerspruch bei deinem BAföG-Amt (innerhalb der Frist) einreichen. 

Dein zuständiges BAföG-Amt findest du auf deinem Bescheid. 

Widerspruchs-Vorlage

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