Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: BAföG wird nicht zu niedrig bemessen
Last updated 19. November 2024 | StuPa
Am 20. Mai 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Bedarfssätze des BAföGs auf verfassungswidrige Weise zu niedrig bemessen werden. Da nur das Bundesverfassungsgericht befugt ist über die Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen zu entscheiden wurde der Fall an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Dieses hat leider nicht zu unseren Gunsten entschieden.
Falls ihr provisorisch, wie ursprünglich von uns empfohlen, aus Rechtswahrungsgründen eine Klage gegen euren Bescheid eingereicht habt, dann zieht diese nun auf jeden Fall wieder zurück!
Sonst könnten Kosten auf euch zukommen, da diese nur bei eurem Erfolg vom Staat getragen werden. Das ist aber nun durch das negative Urteil des BVerfG unrealistisch.
Falls ihr „nur“ Widerspruch bei eurem BAföG-Amt eingereicht habt, dürfte nichts passiert sein und ihr müsst nichts weiter tun. Denn in Niedersachsen wurde der Schritt des Widerspruches beim Amt abgeschafft und es gibt nur noch die Möglichkeit direkt Klage beim Gericht einzureichen.
Hier findet ihr eine Einordnung des Urteils aus studentischer Perspektive: https://www.fzs.de/2024/10/30/studierende-enttaeuscht-bverfg-entscheidet-ueber-verfassungswidrigkeit-der-bafoeg-saetze/
Auch wenn das Urteil nicht zu unseren Gunsten ausfiel, ist der politische Kampf für ein bezahlbares Studium für alle noch nicht vorbei! Engagier dich bei uns im Ausschuss für Soziales und Antidiskriminierung oder im AStA, um für mehr soziale Gerechtigkeit für Studis zu streiten!
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