Grundsatzentscheidung Nachhaltigkeit

Last updated 23. März 2021 | Webmaster

Die AStA Sitzung hat am 03.03.2021 einstimmig die Grundsatzentscheidung Nachhaltigkeit verabschiedet. Diese beinhaltet eine Selbstverpflichtung des AStA zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten. Die Grundsatzentscheidung ist an der zukünftigen nachhaltigen Finanzordnung der Studierendenschaft orientiert, die im Dezember im StuPa in erster Lesung beschlossen wurde. Die neue Grundsatzentscheidung Nachhaltigkeit tritt am 15.03.2021 in Kraft und verliert ihre Wirkung sobald im StuPa eine nachhaltige Finanzordnung mit ähnlichen Regelungen endgültig beschlossen wurde.

Hier die wichtigsten Punkte der Grundsatzentscheidung Nachhaltigkeit, verständlich und vereinfacht zusammengefasst. Für einen vollständigen Überblick, findet ihr das Dokument hier.

  • Lebensmittel müssen Bio gekauft werden, außer Lebensmittel aus Bäckereien, Catering, Lieferdienste und Gaststätten.
  • Getränke müssen in Glas oder Mehrweg (8 & 15 ct) Verpackungen gekauft werden, ausgenommen sind Milch, Milchersatzprodukte und Großbehältnisse über 5L.
  • Bei Ausstattungsgegenständen soll Reparatur, Ausleihe und gebrauchte Ware Neuanschaffungen vorgezogen werden.
  • Textilien müssen bio und fair produziert oder aus Europa sein.
  • Papier muss 100% Recyclingpapier sein.
  • Bus & Bahn sollen Autofahren vorgezogen werden, bei Autofahrten soll ein Emissionsausgleich vorgenommen werden.
  • Für Ausnahmen kann ein Antrag bei dem*der Finanzreferent*in eingereict werden, das geht auch im Nachhinein.

Die Grundsatzentscheidung Nachhaltigkeit soll regelmäßig evaluiert werden, um langfristig einen sinnvollen Umgang mit der Thematik in der Studierendenschaft zu etablieren.