Freiversuch angenommen!!!

Last updated 11. März 2021 | Webmaster

Aufgrund der stark einschränkenden Lebensumstände und der hohen psychischen Belastung wurde tatsächlich auch die FREIVERSUCHSREGELUNG FÜR DIE KOMMENDE PRÜFUNGSPHASE IM WINTERSEMESTER 2020/21 im Senat ANGENOMMEN!

In unserem Fall bedeutet das:
BIS ZU ZWEI in diesem Semester ALS „NICHT BESTANDEN“ BEWERTETE PRÜFUNGEN werden NICHT AUF DIE ANZAHL DER ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN FEHLVERSUCHE ANGERECHNET! Die Freiversuche können auf alle Prüfungsformen angewandt werden, jedoch nicht beide Freiversuche auf ein Modul. Ausgenommen sind Prüfungen, die auf Grund von Täuschungsversuchen als „nicht bestanden“ bewertet wurden, und Abschlussarbeiten. Wenn Studierende durch mehr als zwei Prüfungen fallen, dürfen sie sich aussuchen auf welche Prüfungsleistungen sie die Freiversuche anrechnen möchten.

Außerdem wurde beschlossen:

  • Alle Prüfungsleistungen können digital eingereicht werden. Wenn jemand die Abgaben lieber in Papierform einreichen möchte, ist dies auch möglich.
  • Die Abmeldefrist von 3 Tagen für die Prüfungen bleibt weiterhin erhalten.

Due to the severely limiting life circumstances and the high psychological stress, the FREE ATTEMPT RULE FOR THE UPCOMING EXAMINATION PHASE was ADOPTED in the Senate!

In our case, that means:
UP TO TWO EXAMINATIONS ASSESSED AS „FAILED“ this semester will NOT be COUNTED AGAINST THE NUMBER OF FAILURE ATTEMPTS AVAILABLE! Free attempts may be applied to all forms of examinations, but not both free attempts on the same module. Examinations that have been graded as „failed“ due to cheating and final thesis are excluded. If students fail more than two examinations, they are allowed to choose which examinations to apply the free attempts to.

It was also decided:

  • All term papers can be submitted digitally. If someone prefers to submit the deliverables in hardcopy form, this is also possible.
  • The cancellation period of 3 days for the examinations remains unchanged.