Studentische Beschäftigte (StuBe)

Last updated 9. Februar 2024 | Webmaster

Arbeitest Du an der Uni? Bist Du Tutor*in, SHK oder WHK? Doch welche konkreten Rechte hast Du als Arbeitnehmer*in? Was ist, wenn Dein Vertrag nicht rechtzeitig da ist? Musst Du an Deinem privaten Laptop arbeiten? Wie berechnet sich dein Urlaub? Was kannst Du tun, wenn Du mit Deinem Arbeitsverhältnis unzufrieden bist oder das Gefühl hast, ausgebeutet zu werden?

Für diese und alle anderen Fragen, die ihr zu dem Thema mit euch herumtragt, sind wir als Referat für Studentische Beschäftigte, StuBe, ansprechbar.

Auf dieser Seite findest du:

Aufgaben des Referats

  • Interessenvertretung der studentischen Beschäftigten (ehemals: Hilfskräfte) der Leuphana in der Hochschulöffentlichkeit
  • studentische Beratung bei Problemen und Fragen zu Arbeitsbedingungen, Verträgen, Löhnen, Versicherung…
  • Vernetzung von studentischen Beschäftigten
  • Vernetzung mit anderen Berufsgruppen an der Leuphana
  • Vernetzung mit lokalen Gewerkschaften (ver.di, GEW)
  • thematische Veranstaltungen (Filmvorführungen, Diskussionen, Vorträge)

Unsere Arbeitsweise

  • wöchentliche Plena
  • basisdemokratische Entscheidungsfindung
  • enge Vernetzung mit AStA, Hochschulpolitik, Personalrat

Was bisher geschah: TVStud – Her mit dem Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte!

Als Referat haben wir im vergangenen Jahr 2023 die Funktion einer lokalen Initiative des TVStud übernommen, also der bundesweiten Kampagne für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (die Website findest Du hier). Als SHKs sind wir zumeist jung, akademisch und prekär: 77,8% der Studentischen Beschäftigten gelten als armutsgefährdet, sind in Kettenbefristungen gefangen und haben kein Anrecht auf eine eigene Personalvertretung.

Aus diesem Grund bauten wir im Sommer 2023 die Tarifbewegung TVStud an der Leuphana auf und waren im Herbst 2023 im Streiksemester. An mehreren Tagen streikten wir zusammen mit Kolleg*innen aus der Stadt und der Universität. Im Rahmen der Tarifrunde der Länder forderten wir bundesweit höhere Löhne, längere Verträge, und mehr Mitbestimmungsrechte.

Trotz der Blockade der Arbeitgeber (die Finanzminister*innen der Länder) haben wir als Ergebnis der Tarifrunde eine sogenannte schuldrechtliche Vereinbarung erzielt. Diese sieht vor, dass ab Sommersemester 2024 13,25€/Stunde gezahlt werden und Verträge in der Regel 12 Monate lang sein müssen. In der nächsten Tarifrunde 2025 wird der TVStud erneut verhandelt werden. Bis dahin stehen in Niedersachsen Neuerungen am Hochschul- und Personalvertretungsgesetz an. Als Referat und TVStud-Initiative haben wir die Chance, durch politische Arbeit noch mehr Verbesserungen unserer Arbeitsbedingungen zu bewirken.

Mitmachen

Wir sind dauerhaft auf der Suche nach interessierten und motivierten Referats-Mitstreiter*innen. Wir setzen kein Vorwissen voraus. Dennoch bietet es sich an, dass Du selbst Erfahrungen als SHK hast. Wir bieten die Hilfe und das Wissen zum Einstieg an, das du brauchst.

Mögliche Arbeitsbereiche: interessierte*r Zuhörer*in & Diskutant*in, Social Media & Öffentlichkeitsarbeit, politische Bündnisarbeit, Beratung von SHK-Kolleg*innen, Vernetzung mit anderen Hochschulgruppen, Veranstaltungsorganisation uvm.

Melde dich gern per Mail oder komm zum nächsten Plenum (Termine siehe rechte Spalte).

Wir haben außerdem eine Telegram-Gruppe eingerichtet, die wir zur Information und Austausch nutzen. Beachtet, dass es sich hierbei um eine öffentliche Gruppe handelt; geht bitte verantwortungsvoll mit personenbezogenen Informationen um.


Für alle Fragen zu Deinem Beschäftigungsverhältnis können wir uns auch via Zoom treffen. Melde Dich gern über einen der o.g. Wege, um einen Termin mit uns auszumachen.

Alle sind herzlich eingeladen Teil des Autonomen Referates zu sein und sich mit eigenen Ideen für die Interessen studentischer Beschäftigter einzubringen!


FAQ

Du hast direkt Fragen? Schau in unser kleines Arbeitsrecht-A bis Z! (Klick auf die Pfeile, um den Drop Down zu öffnen.)
Was gibt es bei der Arbeitszeit zu beachten?


Wie viel darf ich arbeiten?
Max. 86 Arbeitsstunden im Monat (bzw. 19,5 Stunden in der Woche) sind erlaubt. Die Arbeitszeit von mehreren Abteilungen muss zusammengezählt werden. Max. 6 Werktage pro Woche (= Mo bis Sa) darf gearbeitet werden. Bei regelmäßiger Arbeitszeit sind maximal 8 Stunden pro Arbeitstag erlaubt. Zwischen Arbeitsende und -müssen mindestens 11 Stunden liegen. Nach spätestens 6 Stunden Arbeit müssen 30 Minuten Pause genommen werden. Nach 9 Stunden Arbeit müssen nochmal 15 Minuten Pause genommen werden.

Was passiert mit Überstunden?
Grundsätzlich solltest du keine Minus- oder Überstunden anhäufen. Eine Auszahlung der Überstunden ist leider nicht direkt möglich. Falls es doch passiert, sprich dies am besten mit deine*r Vorgesetzen ab. Oft gibt es flexible Lösungen wie z. B. eine Verlängerung des Arbeitsvertrags in Höhe der angehäuften Überstunden.

Ich möchte ein Arbeitszeugnis erhalten.


Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, du hast einen Anspruch auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis bescheinigt dir nur, dass du einer Beschäftigung/Tätigkeit in einem bestimmten Bereich nachgegangen bist. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet weitere Details. Es werden Angaben zur geleisteten Arbeit gemacht und eine Bewertung der Arbeitsweisen und der (sozialen) Kompetenzen der SHK gemacht.

Wo kann ich das Arbeitszeugnis beantragen?
Am besten sprichst du deine direkten Vorgesetzen darauf an. Er*sie sollte deine Anfrage an den Personalservice weiterleiten. Der Personalservice kümmert sich um die Erstellung und sendet dir das Zeugnis zu. Der Vorgang kann bis zu 6 Wochen dauern.

Was passiert an Feiertagen?


Grundsätzlich soll an gesetzlichen Feiertagen nicht gearbeitet werden. Laut Arbeitsvertrag verringert sich die wöchentliche Arbeitszeit um jeweils einen Tag. Das heißt, du hast an diesen Tagen frei, ohne dass dir Urlaubstage abgezogen werden. Die Stunden an einem Feiertag werden dir gutgeschrieben, auch wenn du nicht arbeitest. Die Stundenberechnung von Feiertagen erfolgt wie beim Urlaub (siehe Stichwort „Urlaub“). Ein Feiertag entspricht stundenmäßig also einem Urlaubstag, zwei Feiertage entsprechen zwei Urlaubstagen, usw.

Ich bin krank oder arbeitsunfähig, was muss ich tun?


Sowohl bei kurzen als auch bei längeren Erkrankungen solltest du dich direkt am ersten Tag der Erkrankung bei deiner/deinem Vorgesetzen der Beschäftigungsstelle und beim Personaleservice krankmelden (Email: ). Idealerweise mit Gesundungsprognose, ist aber kein Muss. Weitere Infos zum Vorgehen bei Krankmeldungen findest du in diesem Dokument.

Bist du länger als drei Kalendertage krank, muss dies ärztlich attestiert werden. Wird die Arbeitsunfähigkeit festgestellt, werden die Daten automatisch an den Personalservice weitergeleitet.Die Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden. Berechnung erfolgt wie bei den Urlaubstagen, siehe Stichwort „Urlaub“.

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer Erkrankung?
Grundsätzlich ja, aber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung erwirbst du erst nach vierwöchiger Dauer deines Arbeitsverhältnisses. Davor musst du deine entfallene Arbeitszeit nacharbeiten. Besteht der Anspruch, kann bis zur sechsten Woche der Lohn fortgezahlt werden (sofern es dieselbe Erkrankung ist).

Ich möchte kündigen.


Darf ich kündigen?
Ja, du kannst dein Arbeitsverhältnis jederzeit beenden. Dazu solltest du folgendes beachten: Die Kündigungsfrist ist vier Wochen zum 15. oder Monatsletzten. Ggf. ist auch ein auch Aufhebungsvertrag möglich, mit dem das Arbeitsverhältnis früher beendet werden kann.Die Kündigung muss schriftlich, also per Post (nicht per Mail) an den Personalservice geschickt werden. Mündliche Kündigungen werden vom Personalservice nicht akzeptiert. Bei Exmatrikulation endet auch die Tätigkeit als studentische*r Beschäftigte*r.

Wie ist die Kündigungsfrist bei Kündigung durch die Uni?
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Minijobs. Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Was muss ich bei Stundenzetteln beachten?


Das Führen des Stundenzettels ist Pflicht. Ansonsten ist die Erfassung der Zeiten an keine Form gebunden.

Was muss im Stundenzettel erfasst werden?
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.

Wann und wo muss ich den Stundenzettel einreichen?
Bis spätestens Dritten des Folgemonats bei der Beschäftigungsstelle (euren Vorgesetzten oder im entsprechenden Sekretariat) abzugeben.

Wo finde ich eine Vorlage der Stundenzettel?
Es gibt einen Vordruck.

Ich brauche Urlaub!


Wie viel Urlaub steht mir zu?
Du hast nach dem Bundesurlaubsgesetz vier Wochen Urlaubsanspruch. Da unsere Arbeitswoche sechs Tage hat, kommen wir so auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Eine volle Woche Urlaub läuft demnach von Montag bis Samstag. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben wir erstmals nach sechs Monaten, davor sind es 2 Werktage pro Monat. Du kannst, aber musst nicht eine Woche Urlaub am Stück nehmen.

Wie beantrage ich den Urlaub?
Nutze dieses Formular für die Antragstellung. Aufpassen: das Dokument ist im Intranet, deshalb musst du über VPN eingeloggt sein. Du füllst den Antrag selbst aus und deine Vorgesetzten müssen es unterschreiben, bevor du es selbst an die Sachbearbeitung sendest (Email: ) sendest.

Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch?
Deine monatliche Arbeitszeit wird durch 4,348 geteilt. Davon nimmst du 1/6, entsprechend einem Wochenarbeitstag. Diese Zeit entspricht der Zeit für den einzelnen Werktag. (Diese Zahl trägst du ebenfalls bei einem Feiertag ein!)
Ein Beispiel: du arbeitest 20 Stunden im Monat. 20h / 4,348 = 4,599h pro Woche / 6 = 0,7666h pro Tag – einen Urlaubstag zu nehmen bedeuten deshalb 0,77h, die im Stundenzettel eingetragen werden müssen. Ein Feiertag entspricht ebenfalls 0,77h.

Wie ist der Urlaubsanspruch mit zwei SHK-Jobs?
Du hast auch bei zwei SHK-Beschäftigungen 24 Tage Urlaubsanspruch. Es ist möglich und sinnvoll, dass du auf einem einzelnen Urlaubsantrag beide Vorgesetzte unterschreiben lässt, auch wenn sie nicht in derselben Organisationseinheit beschäftigt sind. Deine angegebenen Urlaubstage werden logischerweise in beiden Abteilungen genommen. Führst du zwei Stundenzettel, sind die Urlaubsansprüche unterschiedlich hoch! Hier ist es wichtig, je nach Stelle auf die monatliche Stundenzahl zu achten und den einzelnen Urlaubstag entsprechend der Rechnung oben zu errechnen.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Ist man im Urlaub krank ist es wichtig, sich die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt/einer Ärztin bescheinigen zu lassen.
Wird die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt, sollten die Daten automatisch an den Personalservice übermittelt werden. Genommene Urlaubstage sollten dann entsprechend nicht angerechnet/ abgerechnet werden.
Wir empfehlen auf Nummer sicher zu gehen und dennoch Kontakt mit der Personalabteilung aufzunehmen und um eine Rückerstattung der Urlaubstage zu bitten (Email: ) Damit ist sichergestellt, dass die Info auf jeden Fall beim Personalservice ankommt.
Weitere Weitere Infos zum Vorgehen sind auch hier zu finden.

Kann Urlaubsanspruch bei Vertragsverlängerung mit in die neue Beschäftigung genommen werden?
Bei einer Weiterbeschäftigung in der gleichen Einrichtung ohne Unterbrechung verfällt der Urlaubsanspruch aus dem Beschäftigungsverhältnis bis zum 30.09.2022 nicht. Bei einer Unterbrechung der Beschäftigung, auch von nur einem Tag, ist der Anspruch aus der vorherigen Beschäftigung verfallen.

Was mache ich, wenn mir meine Beschäftigungsstelle nicht erlaubt Urlaub zu nehmen, weil ich Minusstunden habe?
Das kommt auf den Einzelfall an! Grundsätzlich hat aber der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden, wann der Urlaub wahrgenommen wird. Es kommt drauf an, wie die Minusstunden entstanden sind: Habe ich weniger gearbeitet als vertraglich zugesagt, obwohl genügend Arbeit vorhanden war? Dann habe ich eine schwierige Verhandlungsposition. Habe ich Minusstunden, weil mir meine Vorgesetzten nicht genug Aufträge gegeben haben? Dann habt ihr eine gute Verhandlungsposition. In jedem Fall muss berücksichtigt werden, wann der letzte Urlaub war und ggf. wie dringlich die aktuellen Aufgaben wirklich sind (echte SHK-Tätigkeiten? Usw.)

Ich brauche Sonderurlaub!


Ist eine Beantragung von Sonderurlaub möglich (für z. B. Ehrenamt)?
Kommt drauf an. Hier ist zu unterscheiden, ob es um bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub geht: Bei bezahltem Sonderurlaub wird es schwierig sein, weil die meisten von uns (direkt oder indirekt) nach geleisteten Stunden vergütet werden. Dabei zählen planbare Dinge idR. nicht als bezahlter Sonderurlaub. Bei unbezahltem Sonderurlaub sieht es ein wenig anders aus, weil für den Arbeitgeber keine Kosten entstehen. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub. Wenn man es richtig machen will, würde dafür auch ein extra Vertrag abgeschlossen werden. Wichtig ist zu beachten, dass der Lohn taggenau abgezogen wird und du dementsprechend weniger Geld am Ende des Monats hast.

Gibt es hier eine pragmatische Lösung?
Das ist u. a. abhängig von deinem*r Vorgesetzen bzw. deiner Beschäftigungsstelle. Am besten triffst du mit ihm*ihr eine Absprache dazu. Je nach Zeitraum könntest du bspw. die Zeiten vor- oder nacharbeiten. Falls das nicht geht, wäre vielleicht eine Stundenreduzierung möglich, die das wiederum ausgleicht.

Wie viel kann und darf ich verdienen?


Welchen Lohn erhalten studentische Beschäftigte?
Ohne Bachelorabschluss 12,00€, mit Bachelorabschluss 12,77€.

Was passiert, wenn ich in einem oder mehreren Monaten über 520 Euro verdiene?
Kommst du durch den Verdienst über die 6.240,- EUR im Jahr (also 12 x 520,- EUR), muss ggf. ein Teil davon anteilig verbeitragt werden (ggf. kommt es auch zu Abzügen beim BAFöG u.ä.). Steuern musst du keine zahlen, weil du nach wie vor unter dem Steuerfreibetrag (10.347,00 Euro jährlich, Stand März 2023) bist. Es kann passieren, dass der Personalservice die beiden Monate als Midijob berechnet und mit der letzten Abrechnung (spätestens Dezember) ggf. die zu viel abgezogenen Beiträge zurückzahlen. Für eine Schätzung kannst du deine Daten in einem Online-Midijob-Rechner oder Werkstudenten-Rechner eingeben. Für genaue Infos, frag beim Personalservice direkt nach und lass dir eine Abrechnung simulieren, um besser planen zu können.

Wie ist es mit Versicherungen?


Grundsätzlich gilt: Solange wir unter der 520,00 EUR-Grenze bleiben, werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das ändert sich, sobald man regelmäßig zwischen 520,01 EUR und 2000 EUR brutto verdient. Dann wird aus dem Minijob ein sog. Midijob. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig. In diesem Bereich zahlt man in verschiedenen Abstufungen anteilig mit dem Arbeitgeber alle Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) – ab dieser Höhe erwirkt man deshalb auch alle Ansprüche. Ab einem Gehalt von 2000,01 EUR brutto sind die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zu tragen.

Wir können in die Rentenversicherung einzahlen, aber uns auch davon befreien lassen. Bedenke bei der Rentenversicherung, dass auch der Arbeitgeber seinen Anteil zahlt! Du selbst zahlst 3,6% deines Verdiensts ein, der Arbeitgeber jedoch ganze 15%. Wir raten davon ab, dich von der Rentenversicherung befreien zu lassen, da dir so auch der Anteil des Arbeitgebers entfällt. U.a. erhältst du Reha-Leistungen später nur, wenn du vorher mind. 6 Monate eingezahlt hast.

In die Arbeitslosenversicherung zahlen wir mit einem Minijob nicht ein. Um Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu erhalten, muss mann innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Hat man das nicht und geht nach dem Studium in die Arbeitslosigkeit, landet man direkt im Arbeitslosengeld II (aka Bürgergeld).

Um die Kranken- und Pflegeversicherung müssen wir uns bei einem Minijob selber kümmern. Verdienst du mehr als 520€ monatlich, fällst du aus der gesetzlichen Familienversicherung und musst den Beitrag (z.Zt. in etwa 120€) selber zahlen.

Hier kannst du dich weiter belesen.