Sicherlich fragt ihr euch alle, wie es nach der Winterpause mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) weitergeht. Im Folgenden findet ihr ein Update von euren Fachschaften (AStA, StuPa, Senat):
Am 11. Januar haben die Zentralen Studienkommissionen (ZSK) über die RPO-Änderungen gesprochen und es sieht immer noch nicht gut für uns Studierende aus. Unsere Änderungsanträge wurden zwar behandelt, fanden aber wenig Unterstützung bei den Studiendekanen, die die Beschlussempfehlung des Präsidiums unterstützen. Dementsprechend gab es in der Entschließung keine Empfehlung, sondern ein Patt. Die Dozenten wollen die Anwesenheitspflicht in Seminaren und Übungen und den so genannten konsekutiven Modulen weiterhin zulassen, die zweite Prüfungsphase streichen, die Anmeldefristen verkürzen und vieles mehr…
Nun wird der Senat am 25. Januar um 14:30 Uhr über die Änderung der Rahmenprüfungsordnung entscheiden und dort haben die Studierenden im Senat nur drei von 19 Sitzen und stoßen weiterhin auf viel Widerstand bei dem Versuch, die weitreichenden und negativen Auswirkungen der Änderungen zu verhindern.
Jetzt müssen wir laut werden und unserem Unmut Ausdruck verleihen! Deshalb laden wir euch zur Studierendenversammlung am 19. Januar um 16 Uhr in Hörsaal 1 ein – dort werden wir euch über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informieren und unseren Protest kundtun!
Außerdem wird es ab Montag einen Stand vor dem Gebäude 9 geben, an dem ihr weiterhin die studentische Initiative (Petition) unterschreiben und neue RPO-Merchandise-Artikel abholen könnt! Bis jetzt haben wir ca. 3100 Unterschriften gesammelt und wollen noch mehr erreichen! Das können wir nur gemeinsam schaffen.
Denn das neue RPO wäre ein RPO fürs Klo!
Unsere Rahmenprüfungsordnung soll geändert werden – mit schlimmen Konsequenzen für uns Studis.
Ihr wollt wissen, was gerade los ist?
Hier gibts zusammengefasst Hintergrundinfos über den Prozess, dessen Folgen und was wir tun können, um uns dagegen zu wehren.
Was ist die RPO überhaupt?
RPO steht für Rahmenprüfungsordnung und regelt den formalen Rahmen des Studiums, also sozusagen, was Studis und Lehrende tun müssen und können. Sie “enthält allgemeine Regelungen über Ablauf und Verfahren studienbegleitender Studien- und Prüfungsleistungen des [Studienprogramms] an der […] Universität Lüneburg” (siehe Gazette 2018, § 1). Kurz: Wie müssen wir studieren?
Nicht zu verwechseln ist die Rahmenprüfungsordnung mit der Fachspezifischen Anlage (FSA). Diese regelt inhaltliche und Einzel-Regelungen zu den jeweiligen Studiengängen. Kurz: Was müssen wir studieren?
Es gibt an unserer Uni sieben verschiedene Rahmenprüfungsordnungen, davon eine für den Leuphana Bachelor (College), eine für den Master (Graduate School) und eine für Lehramtsstudiengänge. Dazu kommen vier RPOs zu den berufsbegleitenden, weiterbildenden und Zertifikatsstudiengängen.
Die letzte RPO Änderung gab es im Sommersemester 2020.
Was soll geändert werden und welche Konsequenzen hat das für uns Studis?
- eine Anwesenheitspflicht in Seminaren / Übungen
Es soll regelmäßige Anwesenheit für die Zulassung zur Prüfungsleistung vorausgesetzt werden. Diese regelmäßige Anwesenheit sei erreicht, wenn 80% der Lehrveranstaltung besucht wurden. Bei einer wöchentlichen Veranstaltung dürfte man demnach maximal drei mal fehlen. Dabei ist es egal, ob es sich um “entschuldigtes” Fehlen (z.B. durch Krankheit) oder um “unentschuldigtes” Fehlen (hierzu zählen beispielsweise auch Lohnarbeit, Care-Arbeit, Engagement).
- bei inhaltlich aufeinander aufbauenden Modulen werden bestandene Prüfungen zur Zulassungsvoraussetzung für folgende Module
Diese Regelung erschwert es Studierenden, das Studium in Regelstudienzeit abzuschließen. Denn: Wenn ein Modul nicht bestanden wird, kann das darauffolgende Modul nicht im nächsten Semester begonnen werden. Dieses Nichtbestehen würde das Studium um ein ganzes Jahr verzögern. Außerdem greift diese Regelung massiv in unsere studentische Selbstbestimmung ein. Studierende sollten selbst entscheiden können, ob sie sich als qualifiziert ansehen, ein Modul zu belegen!
- verdachtsunabhängiger Einsatz von Plagiatssoftwares und ohne Benötigung einer Einwilligungserklärung der Studierenden
Dadurch wird erneut die Freiheit und Selbstbestimmung von Studierenden eingegrenzt. Außerdem ist es problematisch, dass die Inhalte und Daten unserer schriftlichen Prüfungen an externe Unternehmen weitergegeben werden können, ohne dass wir dem zustimmen. Wenn nun also die eigene Arbeit ohne Einwilligungserklärung an Dritte weitergegeben werden darf, kann dies zu erheblichen rechtlichen Problemen für die Studierenden und die Universität führen. Neben dem fraglichen Datenschutz kann auch das Urheberrecht des eigenen Textes beim Hochladen nicht gesichert werden.
- strengere und kürzere Fristen bei der Prüfungsan- und -abmeldung
- Umgestaltung der 2. Klausurenphase zu einer reinen Wiederholungsphase
Dies bedeutet, dass man die eigenen Klausuren nicht mehr gezielt auf zwei Phasen aufteilen kann. Die zweite Phase wäre nur noch nutzbar im Fall von Krankheit oder Nichtbestehen der ersten Prüfung.
Was können wir tun?
Eigentlich nix…
…und deshalb brauchen wir euch alle!
Was werden wir tun?
Viel und zwar gemeinsam!
Lasst uns aktiv werden und uns für unsere Rechte einsetzen. Kommt die nächsten Wochen zwischen 10 und 14 Uhr zu unserem Stand auf dem Campus, holt euch einen Punsch oder cooles #NOTMYRPO Merch ab und unterschreibt die Petition, damit sich der Senat mit unserer Kritik auseinandersetzen MUSS.
Die nächsten wichtigen Termine sind hierfür die studentische Vollversammlung am 19.01. um 16:00 Uhr in Hörsaal 1. Hier wollen wir euch auf den neusten Stand bringen und lautstark unseren Protest kundtun. Tragt euch außerdem den 25.01 ab 14:30 Uhr für die alles entscheidende Senatssitzung ein!
Weitere Infos und Aktionen folgen. Folgt uns auf Instagram für kurzfristige Infos und kommt rum.
Denn die neue RPO wäre eine RPO fürs Klo!