SemesterTicket

Mit dem Start in das Studium habt ihr auch euer eigenes Semesterticket bekommen. Das aktuelle Ticket ermöglicht euch die Nutzung der Busse in Lüneburg und Zugang zum landesweiten Streckennetz, sodass ihr immer rechtzeitig zu euren Veranstaltungen kommen könnt! Um das alles möglich zu machen, zahlt ihr u. a. dafür euren Semesterbeitrag. Das günstige Angebot wird dadurch ermöglicht, dass alle Studierenden nach dem Solidaritätsprinzip den Beitrag zahlen. Als Fahrkarte gilt das euch zugeschickte SemesterTicket in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reispass). Ihr dürft euer SemesterTicket auf keinen Fall laminieren – es verliert dadurch seine Gültigkeit. 

Solltet ihr euren Studierendenausweis/Semesterticket verlieren, könnt ihr für 5,00 € Ersatz beim Studierendenservice erhalten. 

Die genauen Linien findet ihr hier.


Außerdem im Semesterticket enthalten:

  • Busse in der Stadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg (KVG)
  • Radspeicher Lüneburg (Fahrradparkhaus am Bahnhof) – Wichtig: vor der ersten Nutzung und zu jedem neuen Semester müsst ihr euch eine neue Plakette beim Schalter holen!
  • SemesterTicket Kultur
  • StadtRad Lüneburg

Das SemesterTicket gilt nicht für folgende Angebote:

  • HVV-Gesamtbereich – keine Busse, S-Bahnen und U-Bahnen in Hamburg (einzige Ausnahme ist die S3 auf der Strecke Hamburg Hbf – Stade und die S31 Hamburg Hbf – Neugraben ab dem 10. Dezember dann die S3 von Hamburg Harburg – Neugraben und die S5 von Hamburg Harburg – Stade)
  • Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen in Hannover
  • Interregio-Express auf der Strecke Hamburg – Lüneburg – Uelzen – Berlin
  • Farradmitnahme im Zug (in Bussen der KVG erlaubt, wenn Platz vorhanden)
  • Die Strecke Hamburg Hbf – Büchen

Ausweis

Als Fahrkarte gilt das zugeschickte SemesterTicket, das gleichzeitig der Student*innenausweis ist, in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass).

Von dem Beitrag, der für das Semesterticket entfällt, sind gemäß unserer Verträge ausgenommen:

  • Beurlaubte Student*innen
  • Student*innen der Fern-, Online- und Weiterbildungsstudiengänge (Abwesenheit über min. 120 Tage)
  • Gast- und Zweithörer*innen
  • Student*innen im Abendstudium
  • Sowie schwerbehinderte Student*innen mit gültiger Wertmarke nach Härtefallantrag

Härtefall und Rückerstattung

Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets aus Härtefallgründen findet ihr hier.

Aufteilung der Semesterbeiträge für Mobilität