SemesterTicket

Last updated 9. Februar 2024 | Webmaster

Mit dem Start in das Studium habt ihr auch euer eigenes Semesterticket bekommen. Das aktuelle Ticket ermöglicht euch die Nutzung der Busse in Lüneburg und Zugang zum landesweiten Streckennetz, sodass ihr immer rechtzeitig zu euren Veranstaltungen kommen könnt! Um das alles möglich zu machen, zahlt ihr u. a. dafür euren Semesterbeitrag. Das günstige Angebot wird dadurch ermöglicht, dass alle Studierenden nach dem Solidaritätsprinzip den Beitrag zahlen. Als Fahrkarte gilt das zugeschickte SemesterTicket, das gleichzeitig der Student*innenausweis ist, in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reispass). Ihr dürft euer SemesterTicket auf keinen Fall laminieren – es verliert dadurch seine Gültigkeit. 

Das findest du auf dieser Seite:

Beantragung Ersatzticket

Solltet ihr euren Studierendenausweis/Semesterticket verlieren, könnt ihr für 5,00 € Ersatz beim Studierendenservice erhalten (hier der entsprechende Antrag).

Gültigkeitsbereich des Semestertickets

Die genauen Linien findet ihr hier.

Außerdem im Semesterticket enthalten:

  • Busse in der Stadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg (KVG)
  • Radspeicher Lüneburg (Fahrradparkhaus am Bahnhof) – Wichtig: vor der ersten Nutzung und zu jedem neuen Semester müsst ihr euch eine neue Plakette beim Schalter holen!
  • SemesterTicket Kultur
  • StadtRad Lüneburg

Das SemesterTicket gilt nicht für folgende Angebote:

  • HVV-Gesamtbereich – keine Busse, S-Bahnen und U-Bahnen in Hamburg (einzige Ausnahme ist die S3 auf der Strecke Hamburg Hbf – Stade und die S31 Hamburg Hbf – Neugraben ab dem 10. Dezember dann die S3 von Hamburg Harburg – Neugraben und die S5 von Hamburg Harburg – Stade)
  • Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen in Hannover
  • Interregio-Express auf der Strecke Hamburg – Lüneburg – Uelzen – Berlin
  • Farradmitnahme im Zug (in Bussen der KVG erlaubt, wenn Platz vorhanden)
  • Die Strecke Hamburg Hbf – Büchen

Semesterticketbeitrag – Ausnahmen und Aufteilung

Von dem Beitrag, der für das Semesterticket entfällt, sind gemäß unserer Verträge ausgenommen:

  • Beurlaubte Student*innen
  • Student*innen der Fern-, Online- und Weiterbildungsstudiengänge (Abwesenheit über min. 120 Tage)
  • Gast- und Zweithörer*innen
  • Student*innen im Abendstudium
  • Sowie schwerbehinderte Student*innen mit gültiger Wertmarke nach Härtefallantrag

Solltest du einer dieser Gruppen angehören, findest du mehr Infos und den Antrag auf eine Rückerstattung des Kostenanteils hier.

FAQ

Du hast direkt Fragen? Wir haben hier einmal häufig gestellte Fragen gesammelt. Lies dich also gerne hier mal durch und wenn du noch mehr Fragen hast, wende dich gerne ans AStA Büroteam. (Klick auf die Pfeile, um den Drop Down zu öffnen.)

Warum ist auf dem Rundschreiben, das die Uni mit der Rückmeldeaufforderung verschickt hat, ein anderer Studierendenschaftsbeitrag genannt, als der den ich im letzten Semester gezahlt habe? Für was zahle ich denn den restlichen Studierendenschaftsbeitrag?

Der Studierendenschaftsbeitrag ist auf der Rückmeldeaufforderung korrekt angegeben. Dort enthalten ist der Beitrag für das SemesterTicket (welches sich jedes Semester ändern kann). Dazu kommen noch 19,00 € als Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (AStA, StuPa, FGVen). Davon können auch z. B. der DSI oder der Allgemeiner Hochschulsport finanziert werden.

Muss ich die 19 € für die verfasste Studierendenschaft zahlen?

Ja, der Betrag wird verpflichtend auf Grundlage von §20 NHG von allen immatrikulierten Studierenden erhoben. Damit finanziert sich die studentische Selbstverwaltung, die sich für die Interessen der Studierenden einsetzt und Serviceleistungen sowie Kulturveranstaltungen bietet.

Kann ich den Beitrag für das SemesterTicket zurückerstattet bekommen?

Ja, die Rückerstattung des Beitrages für das SemesterTicket ist möglich, wenn die Kriterien der Härtefallordnung erfüllt sind. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Wenn ihr euch in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit exmatrikuliert, bekommt ihr euren gesamten gezahlten Beitrag vom Studierendenservice zurück. Den Antrag findest sowie weitere Informationen bekommst du hier.

Hilfe, ich habe mein SemesterTicket verloren!

Ganz ruhig, das ist kein Problem: Einfach beim Studierendenservice einen Antrag stellen und für 5 € ein neues Ticket bekommen! Den Antrag dafür findest du hier.

Kann ich im Urlaubssemester das SemesterTicket nutzen?

Nein, denn die Verträge mit den Verkehrsunternehmen schreiben vor, dass Studierende im Urlaubssemester kein SemesterTicket bekommen dürfen. Davon können wir leider keine Abweichungen machen.

Kann ich im Praxissemester auf mein SemesterTicket verzichten?

Leider ist es bei aktueller rechtlicher Lage nicht möglich, dass ihr im Praxissemester auf das SemesterTicket verzichtet.

Gilt das SemesterTicket auch vor 9:00 Uhr?

Keine Angst, ihr könnt unbesorgt die 8:15 Uhr Vorlesung anpeilen: Das SemesterTicket ist rund um die Uhr nutzbar, im Gegensatz zum Niedersachsen-Länderticket, welches am Schalter oder Automat gekauft wird.

Es gibt ja schon Vorkurse im September, gilt das SemesterTicket dann auch?

Nein, leider nicht. Das Ticket wird erst ab dem 01.10. gelten. Für den Zeitraum bis dorthin müsst ihr euch noch extra Fahrkarten kaufen.

Kann ich in Hamburg jetzt diese Anschlusskarten kaufen?

Leider gilt nun das SemesterTicket aufgrund anderer Vertragspartner nicht als Teil des HVV-Angebotes. Damit ist die Nutzung von „Ergänzungskarten“ nicht möglich, da wir keine HVV-Karte mehr haben, an die angesetzt werden kann. Die Busse der KVG Lüneburg sind Teil des HVV, weshalb der Vertrag mit dem HVV abgeschlossen ist.

Aber ich muss regelmäßig in Hamburg fahren, ist das vergünstigte Abo auch weg?

Die Möglichkeit, günstige Abo-Karten für Studierende zu erwerben, bleibt weiter bestehen. Wie bisher benötigt ihr einen Berechtigungsnachweis, den euch das Info-Portal abstempelt. Diesen Schein gibt es bei allen HVV-Servicestellen oder bei der HVV-Infoline 040/19449. Solltet ihr trotzdem beim Abokartenkaufen auf Unverständnis stoßen, hilft euch evtl. folgender Satz: „Die Universität Lüneburg ist im Verzeichnis der Ausbildungsstätten bei der Handels- und Handwerkskammer Hamburg eingetragen.“ Hamburger Sozialkarte/Familienpass gelten ebenfalls beim Kauf.

Kann ich mit meinem SemesterTicket Ergänzungskarten für die 1.Kl. und/oder den Fernverkehr erwerben?

Das SemesterTicket gilt generell nur für die 2. Klasse und den Nahverkehr. Leider ist es daher bei aktueller rechtlicher Lage vollkommen ausgeschlossen, dass ihr Ergänzungskarten dieser Art erwerben könnt.

Was ist mit meinen Kindern und meinem Rad?

Kinder bis einschließlich 5 Jahre können kostenlos mitfahren. Fahrräder könnt ihr nur in den Bussen mitnehmen, Busgäste mit Kinderwagen, Gehhilfe, Rollstuhl und Ähnlichem haben Vorrang.

Gibt es eine Mitfahrregelung z.B. am Wochenende für weitere Personen?

Leider nein. Es können nur die eigenen Kinder bis 5 Jahre kostenlos mitgenommen werden. Weitere Personen benötigen eine gültige Fahrkarte.

Was mache ich wenn ich ohne Lichtbildausweis im Metronom erwischt worden bin?

Wichtig ist es, dass du einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) mit dir und deinem SemesterTicket mitführst. Bei einer Kontrolle kann aber auch die*der Schaffner*in einen anderen Lichtbildausweis mit deinem Namen und Foto anerkennen, falls sie*er kulant ist (z.B. Ausweis vom Studio21 oder etwas anderes). Falls du keinen Ausweis mit Lichtbild dabei hast, werden mindestens 60 Euro Strafe fällig. Diese Strafe reduziert sich jedoch, wenn du innerhalb von 14 Tagen einen Service-Point / Verkaufsstelle der metronom Gesellschaft (siehe Webseite vom metronom) aufsuchst.

Gilt das Alkoholverbot vom HVV ab dem 01.09.2011 auch in den Bussen des KVG im Landkreis Lüneburg?

Ja, das Alkoholverbot gilt im gesamten HVV auch bei allen Partnerunternehmen des HVV. Somit ist der Konsum und das Bereitstellen von Alkohol auch im Bus verboten.

Warum bezahle ich für das StadtRAD, obwohl ich die gleichen Nutzungsbedingungen wie alle anderen habe?

Die Studierendenschaft hat zur Einrichtung des StadtRADs einen Vertrag mit Stadt und Bahn geschlossen, damit das Fahrradverleihsystem nach Lüneburg kommt. Die Standorte wurden so ausgewählt, dass Student*innen gut die Unistandorte und den Bahnhof erreichen können. Wir bezahlen also dafür, weil es das System sonst gar nicht geben würde. Die Leistung umfasst für uns die 60-minütige kostenlose Nutzung von bis zu 3 Fahrrädern gleichzeitig. Die Lastenräder müssen aktuell allerdings von der ersten Minute an bezahlt werden. Um die Jahresgebühr zu umgehen, musst du dich mit deiner @stud.leuphana.de Email Adresse hier anmelden. Da findest du auch weitere Informationen zu den Bedingungen und der Registrierung.

Mit dem 49 € Ticket darf ich seit dem 15. August 2023 bei starker Verspätung nicht mehr auf Fernverkehrszüge ausweichen. Gilt das auch für das Semesterticket?

Ja, das gilt auch für das Semesterticket. Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten kann normalerweise ein höherwertiger, nicht reservierungspflichtiger Zug genutzt werden. Kund*innen mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte kaufen und können die entstehenden Aufwendungen anschließend geltend machen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten, wie auch das Semesterticket eine ist, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wie haben sich die Semesterbeiträge in den letzten Jahren entwickelt?

WS 2014/15 = 331,16 € SoSe 2015 = 334,38 € WS 2015/16 = 329,15 € SoSe 2016 = 331,70 € WS 2016/17 = 347,81 € SoSe 2017 = 348,16 € WS 2017/18 = 364,33 € SoSe 2018 = 364,48 € WS 2018/19 = 352,89 € SoSe 2019 = 353,09 € WS 2019/20 = 357,32 € SoSe 2020 = 357,32 € WS 2020/21 = 367,35 € SoSe 2021 = 367,55 € WS 2021/22 = 368,37 € SoSe 2022 = 368,67 € WS 2022/23 = 321,00 € SoSe 2023 = 321,30 € WS 2023/24 = 317,55 €

9 € Ticket Rückerstattungen

Alle Studierende, die im Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag gezahlt haben können sich das zu viel bezahlte Geld bis 31.12.2025 rückerstatten lassen (ausgenommen: Studierende der Professional School und Studierende, die eine Rückerstattung auf anderem Wege erhalten haben.)

Warum nochmal?

Für euer Semesterticket, das ihr für den Busverkehr im Landkreis Lüneburg und die Nahverkehrszüge in Niedersachsen und Bremen nutzen könnt, habt ihr im Sommersemester 2022 157,67 € bezahlt. Mit der Einführung des sogenannten 9-Euro-Tickets wurde euer Semesterticket für die Monate Juni, Juli und August obsolet. Für diese Monate zahlen wir den Bus- und Bahnunternehmen folglich nur 9 Euro pro Student*in und Monat.

Ihr bekommt daher 51,84 € eures Semesterbeitrages für das Sommersemester 2022 zurück!

Da wir eure Kontoverbindungen nicht vorliegen haben, können wir diesen Beitrag nicht automatisch an alle Studierende überweisen.

Daher muss jede*r Student*in die Erstattung der 51,84 € über dieses Formular beantragen.

Der Antrag muss per Hand ausgefüllt werden und per Post oder Einwurf an den AStA geschickt werden.

Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die im Sommersemester 2022 ihren Semesterbeitrag gezahlt haben (ausgenommen: Studierende der Professional School und Studierende, die eine Rückerstattung auf anderem Wege erhalten haben).

Die Möglichkeit der Rückerstattung steht allen antragsberechtigten Studierenden bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung. Wir bitten euch, die Antragstellung möglichst schnell vorzunehmen.

Meldet euch bei Problemen oder Rückfragen unter