Semesterticketrückerstattung im SoSe 2020
Last updated 14. August 2020 | Sprecherinnen
“Kann ich dieses Semester das Geld für mein Semesterticket wiederbekommen?”
In den letzten Wochen haben uns immer wieder Nachfragen erreicht, ob denn das Semesterticket komplett, oder zumindest in Teilen, zurückerstattet werden wird.
Nun müssen wir dies leider endgültig verneinen. Der Vertrag mit den verschiedenen Anbietern sieht soweit keine Rückzahlung aus den gegebenen Umständen vor: Theoretisch könnte das Angebot in ausreichendem Umfang genutzt werden – auch wenn das aus guten Gründen keine sinnvolle Idee wäre. Wir können das Geld auch nicht aus unserem Haushalt nehmen, um es zurückzuerstatten, denn das wären bis zu 1,5 Millionen Euro und das könnte die verfasste Student*innenschaft nicht stemmen.
Warum ist das so?
Es wurde auch auf Landesebene mit den Verkehrsunternehmen verhandelt. Tatsächlich wurden dort auch Zwischenergebnisse bezüglich der Semesterticketrückerstattung erzielt, allerdings wurden diese aus folgenden Gründen nicht weiterverfolgt:
1. Das Zwischenergebnis war noch nicht mit allen Verkehrsunternehmen abgestimmt. Das nächste Treffen wäre erst wieder im Juni gewesen. Das Ergebnis hätte sich also erst im SoSe 2021 gezeigt, da die Beitragsordnungen des WiSes fast aller Hochschulen und Unis im Mai stehen müssen
.2. Es wäre um eine Erstattung von 10-15 Euro gegangen, sofern alle Unternehmen zugestimmt hätten. Dadurch wären aber die Regelinstrumente des Vertrags außer Kraft gesetzt worden. Diese beinhalten, dass die Benutzer*innenzahlen [Personenkilometer] in die nächste Preisänderung mit einbezogen werden. Je weniger Menschen also jetzt die Angebote nutzen, desto günstiger, bzw. weniger teurer wird das Ticket in der Zukunft. Mehrere Monate kaum/keine Benutzung haben hierbei eine finanzielle Auswirkng, die voraussichtlich über den angebotenen Betrag hinausgehen wird. Diese Änderung würde zum WiSe2021/2022 wirksam werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Die anstehende Ticketpreiserhöhung zum WiSe 2020/2021 fällt auf Grund des Nutzungsverhaltens der letzten Jahre nur halb so hoch aus, wie ursprünglich im Vertrag prognostiziert.
3. Eine Erstattung lässt sich nur über eine Beitragssenkung realisieren, da eine Auszahlung auf viele Probleme stoßen würde. Zu benennen wären hierbei sehr großer personeller Aufwand [Dieser müsste auf die Studis umgelegt werden], Sicherheitsbedenken bei Barauszahlungen und sowohl hierbei, als auch bei digitaler Rückzahlung, ein sehr großes Daten[schutz]problem, da Daten erhoben [IBANs der Studis liegen nicht vor] und für mehrere Jahre aufbewahrt werden müssten.
Abschließend lässt sich sagen, dass sich keine der Studischaften dazu in der Lage sah, die Verhandlungen, mit einem ja doch sehr unvorhersehbaren Ergebnis, weiterzuführen. Die einmalige Auszahlung hätte die zukünftigen Preisgestaltungen für das Ticket sehr schwierig gemacht und es wäre evtl. sogar noch teuerer geworden. So wären zukünftige Generationen an Student*innen sehr benachteiligt gewesen.
Es wurde beschlossen, dass es zielführender ist, wenn sich alle Studischaften insbesondere für eine Verbesserung finanziellen Studisituation einsetzen, bspw. durch den Einsatz für eine Aussetzung von Langzeitstudiengebühren, Verlängerung von BAföG-Ansprüchen, etc [siehe auch “Nicht-Semester”].
An dieser Stelle möchten wir auch nochmal auf unserere Härtefallordnung hinweisen, die ihr hier findet. In bestimmten Fällen wird euch das Semesterticket auf Antrag zurückerstattet.