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Die Strukturen im Bilde




Die Gremien der Universität sowie die Struktur der Verfassten Studierendenschaft.


Die Verfasste Studierendenschaft (VS)

Unter anderem, da (Hochschul-)Bildung 'Ländersache' ist, hat jedes Bundesland sein eigenes Hochschulgesetz, in welchem die Form der studentischen Selbstverwaltung geregelt wird, sofern eine vorgesehen ist.

So sieht das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) vor, dass an jeder Hochschule in Niedersachsen eine Verfasste Studierendenschaft eingerichtet werden soll. Diese Form der studentischen Selbstverwaltung unterteilt sich in das Studierendenparlament (StuPa), den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und die Fachgruppenvertretungen (FGV).

 

Einmal jährlich, in der Regel im Wintersemester, habt ihr die Möglichkeit, die Mitglieder dieser Gremien in unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl zu wählen.

 

Das Studierendenparlament (StuPa)

Die insgesamt 16 Mitglieder des StuPas werden aus der Mitte der gesamten Studierendenschaft der Universität gewählt.

Jede / jeder Studierende kann sich zur Wahl für das StuPa, als Einzelperson oder in einer Liste, aufstellen lassen. Die Listen können sowohl von politischen als auch allgemeinen Interessengruppen gebildet werden. StuPa-Listen können sich darüber hinaus unabhängig von der Studiengangszugehörigkeit bilden.

 

Die Fachgruppenvertretungen (FGV)

Als Fachgruppe bezeichnet die Satzung der Studierendenschaft alle Studierenden eines Studiengangs mit gleichem Abschluss. Fachgruppen können zum Beispiel 1) Diplom-Wirtschaftspsychologie 2) Bachelor- Wirtschaftspsychologie 3) Major Wirtschaftspsychologie sein.

Jede Fachgruppe kann bis zu fünf gewählte VertreterInnen (Fachguppenvertretung) haben. Sie werden in unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl gewählt.

Fachgruppenvertretungen können untereinander Fachschaften bilden um so überfachliche und auch überfakultäre Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Fachgruppenvertretungen der Fakultät unterstützen zudem die studentischen Mitglieder des Fakultätsrates.


Die Akademische Selbstverwaltung

Das Pendant zur Verfassten Studierendenschaft (VS) auf gesamtuniversitärer Ebene wird als Akademische Selbstverwaltung bezeichnet.

Auch hier gliedert sich die Struktur in fakultätsinterne und -übergreifende Organe. Aufgrund der Freiheit von Forschung und Lehre gilt hier das Prinzip der professoralen Mehrheit. Die Ämter der studentischen Mitglieder können sich, wie für die Wahl zum StuPa alle Studierenden der Universität aufstellen lassen. Die Verfasste Studierendenschaft (VS) und die von euch gewählten studentischen VertreterInnen in den akademischen Gremien wählt ihr in der Regel zur gleichen Zeit im Wintersemester.

 

 

Sowohl die Fakultätsräte wie auch der Senat der Stiftung Universität Lüneburg werden von den Mitgliedern der Hochschule gewählt.

 

Der Senat

Der Senat ist das höchste direkt gewählte Organ der Universität und das Parlament der Uni. Er besteht aus insgesamt 19 stimmberechtigten Mitgliedern (10 Profs, 3 Wissenschaftliche MitarbeiterInnen (WiMi, 3 MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung (MTV), 3 Studierende) und wird nach Gruppen gewählt. Das bedeutet, alle Studierenden wählen die drei studentischen SenatorInnen, alle Profs die Profs im Senat usw. Die Amtszeit der studentischen Senatsmitglieder beträgt in der Regel ein Jahr. In der kommende Amtsperiode wird voraussichtlich einenhalb Jahre dauern, sie beginnt abweichend mit dem Start des Wintersemesters im Oktober. (ansonsten des Sommersemesters im April).

 

Der Senat wählt das Präsidium (PräsidentIn und VizepräsidentInnen), beschließt die Grundordnung (das Grundgesetz der Uni) und befasst sich mit allen wichtigen Themen, die die gesamte Universität betreffen. Gerade befasst er sich beispielsweise mit der Zukunftsplanung (Förderung/Schließung von Fächern) der Uni oder dem vorgeschlagenen Bau eines Audimax. Für Fragen wie die Ausgestaltung des Lehrangebots der einzelnen Major oder Studiengänge ist der Senat nicht zuständig.

 

Der Senat hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Unileitung, um seine Kontrollfunktion als demokratisch legitimiertes Parlament wahrnehmen zu können.

 

Die Fakultätsräte (FKR)

Der FKR ist das höchste direkt gewählte Organ einer Fakultät. Drei der vier neuen Fakultäten (Fakultät I: Bildung, Fakultät III: Nachhaltigkeit & Fakultät IV Kultur) besitzt einen Fakultätsrat mit insgesamt 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Davon sind 4 Profs, 1 WiMi, 1 MTV sowie 1 Studierende.Der FKR der Fakultät II Wirtschaft besitzt 13 Mitglieder 7 Profs, 2 WiMi, 2 MTV, 2 Studierende. Die Studierenden werden abweichend für eine vorraussichtliche Amtszeit von eineinhalb Jahren gewählt, die Amtszeit beginnt im Oktober.

 

Die Fakultätsräte betreiben Major-, Minor- und Studiengangsplanung, beschließen die fachspezifischen Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung des Leuphana-Bachelors sowie die Prüfungsordnungen den anderen Studiengänge. Sie befassen sich mit der Berufung von ProfessorInnen und besetzen Studienkommission und Prüfungsausschüsse der einzelnen Studiengänge. Besonders wichtig: Das Lehrangebot der Major/Minor des Leuphana-Bachelors und der anderen Studiengänge wird im Fakultätsrat genehmigt.


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