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| Senat
Der Senat ist das höchste direkt gewählte Organ der Universität und das Parlament der Uni. Er besteht aus insgesamt 19 stimmberechtigten Mitgliedern (10 Profs, 3 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 3 MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung, 3 Studierende) und wird nach Gruppen gewählt. Das bedeutet, alle Studierende wählen die drei studentischen SenatorInnen, alle Profs die Profs im Senat usw. Für den Senat können sich alle Studis unabhängig von der Fakultät aufstellen lassen.
Der Senat wählt das Präsidium (PräsidentIn und VizepräsidentInnen), beschließt die Grundordnung (das Grundgesetz der Uni) und befasst sich mit allen wichtigen Themen, die die gesamte Universität betreffen. Für Fragen wie die Ausgestaltung des Lehrangebots der einzelnen Major oder Studiengänge ist der Senat nicht zuständig.
Der Senat hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Unileitung, um seine Kontrollfunktion als demokratisch legitimiertes Parlament wahrnehmen zu können.
Kontakt: weitere Infos unter www.leuphana.de/universitaet/organisation/senat.html Fakultätsräte Jede Fakultät hat einen Fakultätsrat (kurz: FKR oder Fakrat). Dieser ist dann das höchste beschlussfassende Organ der jeweiligen Fakultät. Wie beim Senat gibt es Vertreter für alle 4 Hochschulgruppen, bei den Fakultäten Bildung, Kultur und Nachhaltigkeit gibt es vier Sitze für die Profs und je einen für WiMi, MTV und Studierende. Der Fakultätsrat Wirtschaft hat 13 Sitze (Verteilung: 7-2-2-2).
Die Fakultätsräte betreiben Major- und Minorplanung, beschließen die fachspezifischen Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung des Leuphana-Bachelors sowie die Prüfungsordnungen der anderen Studiengänge. Sie befassen sich mit der Berufung von ProfessorInnen und besetzen Studienkommission und Prüfungsausschüsse der einzelnen Studiengänge. Besonders wichtig: Das Lehrangebot der Major/Minor des Leuphana-Bachelors und der anderen Studiengänge wird im Fakultätsrat genehmigt. Zentrale Studienkommission (ZSK) Die ZSK ist für alle fakultätsübergreifenden Angelegenheiten von Studium und Lehre zuständig. Neben der Erarbeitung von Ordungen (z.B. der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor) werden hier auch die Lehrevaluation und die Verwendung von Studiengebühren diskuttiert. Die Mitglieder werden von den Studienkommisionen der Fakultäten benannt und im Senat bestätigt.
Kontakt: zsk@asta-luneburg.de |
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