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Es gibt Unklarheiten mit dem BAföG und der Sozialgesetzgebung?

Der AStA bietet euch eine regelmäßge BAfög- und Sozialberatung an. Studierende der Universität Lüneburg können diese kostenlose studentische Beratung von der Studentin Kristina Becker in Anspruch nehmen.

 

 

  • ich gebe euch gern Hilfestellung z.B bei euren Erst- und Weiterförderungsanträgen sowie bei Förderung über die Höchstgrenze hinaus, Fachwechsel, Auslandsbafög...
  • Unter www.das-neue-bafoeg.de könnt ihr euch die Formblätter für euren Antrag herunterladen.  Ansonsten bekommt ihr sie auch im Studentenwerk (Munstermannskamp 3 in Lüneburg) oder hier in der BAföG-Beratung.  
  • welche Verdienst- und Vermögensgrenzen es beim BAföG gibt, aber auch beim Kindergeld oder (Halb-)Waisenrente könnt ihr ebenfalls hier erfahren
  • usw.

 

Sozialberatung

Wenn du wissen möchtest,

  • was du als StudentIn bei den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. Minijob, regulärer Job, Selbstständigkeit, Praktika) mit Steuern und Sozialversicherung beachten musst,
  • was für Studierende die Krankenversicherungspflicht bedeutet, die Entscheidung zu Beginn des Studiums, Wechsel aus der Familienversicherung, wie die Versicherungspflicht verlängert werden kann, was nach der studentischen KV folgt,
  • ob du einen Arbeitsvertrag brauchst, welche Formen es gibt, was er beinhaltet (bzw. beinhalten sollte), 
  • wieviel du als ausländischer Studierender arbeiten darst,
  • usw.

 

Härtefallantrag zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags

  • Härtefälle werden von mir mitbetreut. Den Antrag und die Härtefallordnung findet ihr hier auf der AStA Homepage.
  • Der Antrag muss bei mir bis spätestens vier Wochen nach dem jeweiligen Semesterbeginn eingegangen sein. Am besten ihr lasst ihn im AStA Büro mit dem Abgabedatum abstempeln und in mein Fach auf dem UC hinterlegen.
  • Erstattungsgründe sind:

  1. Schwerbehinderung
  2. Eltern schwerbehinderter Kinder
  3. Soziale Gründe
  4. gesundheitliche Gründe
  5. Mutterschutz

Der Beitrag wird nur bei Vorliegen der genannten Gründe erstattet. Ausnahmen sind leider nicht möglich.

 

 

Aktuelle Hinweise

In der Woche vom 26.07. bis zum 31.07 bin ich im URLAUB. Die nächste Beratung findet am Montag, den 02.08. statt!

Die Sprechstunde im Sommersemester findet immer montags in der Zeit von 14.00 bis 16.30 statt.

 

Die Stelle der BAföG - und Sozialberatung wird frei. Wenn du Lust auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit freier Zeiteinteilung hast, schau in die Stellenausschreibung und bewirb dich.

 

Fristen für die Anträge auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrags:

Die Frist zum Einreichen der Rückerstattungsanträge zum Semesterticketbeitrag für das Sommersemester 2010 ist am 01. Mai abgelaufen. Ausgenommen sind Anträge wegen Mutterschutz oder Krankheit.  Sie können bis zum Ende des laufenden Semesters gestellt werden. Eure Antrage für das Wintersemester könnt ihr ab dem 01.Oktober einreichen. Spätestens bis zum 01. November 2010 muss der Antrag für das Wintersemester 2010/11 im AStA eingegangen sein. Bitte beachtet diese Fristen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Bei Fragen zu den verschiedenen Erstattungsgründen oder zum Antragsverfahren wendet euch an mich.




E-Mail an die BAföG Beratung senden:

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E-Mail:
Anliegen:
Kontakt:

Die BAföG Beratung bietet Tipps von Studierenden für Studierende, ist jedoch keine Rechtsberatung. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr!


Meine Sprechzeiten:

Die Sprechstunde findet im Sommersemester immer montags in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr statt. In der Woche vom 26.07. bis zum 31.07. bin ich im URLAUB. Der nächste Sprechstundentermin ist am 02.08. zur gewohnten Zeit.

 

Ihr findet mich im Geb. 9 , 1. Stock links (EliStu- Raum, Scharnhorststr. 1), gegenüber AStA- Copy

 

Immer bin ich unter E-Mail zu erreichen:

bafoeg@ asta-lueneburg.de

 

Über E-Mail könnt ihr einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren:

04131/677-1511

 

 

Rückerstattungsanträge zum Semesterticket: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrag zum Semesterticket ist für das Sommersemester 2010 am 01. Mai abgelaufen. Rückerstattungsanträge aufgrund von Krankheit oder Mutterschutz können noch bis zum Semesterende eingereicht werden. Infos findet Ihr auf dieser Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 


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