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| SemesterTicket Stand: 07.09.2011
Ganz unten findet ihr eine FAQ Sektion, wo wir häufige Fragen beantworten. Bevor ihr eine E-Mail schreibt, lohnt sich ein Besuch der FAQ-Sektion. Übersicht
1. „Idee“ und Historie von SemesterTickets „Idee“ Das SemesterTicket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für die Studierenden der Universität Lüneburg ein Semester lang gilt. Dadurch dass diese Regelung für alle Studierenden gilt, kann das SemesterTicket besonders günstig sein. Wichtigstes Ziel eines SemesterTickets ist die Verlagerung des (umweltschädlichen) motorisierten Individualverkehrs auf (umweltfreundlichere) öffentliche Verkehrsmittel. Da alle Studierenden mit dem Semesterticket bereits jederzeit über einen gültigen Fahrausweis verfügen, sollen sie motiviert werden, anstelle des PKW den für sie jetzt ‚quasi kostenlosen’ ÖPNV zu benutzen. Ebenso fördert und ermöglicht das SemesterTicket eine breite studentische Mobilität, die dem ÖPNV vorbehalten ist. Ihr erwerbt das SemesterTicket automatisch durch die Entrichtung des „Semesterbeitrages“ bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Hier findet Ihr das Wahlergebnis von der letzten Urabstimmung im Mai 2011: Endgültiges Wahlergebnis vom 06.06.2011
Historie Die Fachhochschule Nordostniedersachsen und die Universität Lüneburg hatten ebenso bereits seit längerer Zeit unterschiedliche SemesterTickets. Diese wurden während der Fusion sukzessive zusammengeführt, bis dann die Wahl für das SemesterTicket zum Wintersemester 2007/08 erstmals ein Niedersachsenticket für die gesamte Universität brachte. Der Standort Suderburg bspw. hatte schon länger ein Niedersachsenticket. 2. Kosten des SemesterTicket
3. Gültigkeit des SemesterTicket
Züge Das SemesterTicket gilt in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (DB) und dem Metronomgesamtnetz in der 2. Wagenklasse in Niedersachen, Bremen und teilweise Hamburg:
Darüber hinaus gilt das SemesterTicket bei in DB Regio-Zügen auf der Relation „Echem – Lübeck auf der Kursbuchstrecke 145“.
Das SemesterTicket berechtigt in den Zügen der Verkehrsunternehmen NICHT zu Fahrten nur innerhalb des „Großbereich Hamburg“ des HVV. Das bedeutet, dass Ihr innerhalb des HVV in Hamburg NICHT mit U-Bahnen, AKN, S-Bahnen, Schiffen fahren dürft! Nur die Relation der S-Bahn Hamburg von Hamburg-Harburg - Stade ist freigegeben. Ebenso ist eine Erweiterung des örtlichen Geltungsbereichs auch innerhalb des HVV mit Ergänzungskarten NICHT möglich!
Generell sind Ergänzungskarten auch für die 1.Kl. ausgeschlossen. Dies gilt auch für Fahrten in Fernverkehrszügen, in denen das Fahren mit SemesterTicket generell ausgeschlossen ist: ICE, EC, IC, Autoreisezug und Messezug. Der Geltungsbereich und die freigegebenen Strecken sind im Streckenplan verzeichnet.
Busse Das SemesterTicket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit allen zum HVV-Gemeinschaftstarif verkehrenden Buslinien im Landkreis Lüneburg. Busse im Großbereich Hamburg des HVV können NICHT genutzt werden. Den Fahrplan der jeweiligen für die Uni relevanten Buslinien findet ihr auf fahrplanbuch.de : 5001 (Uni-Bus), 5011 (Kurpark), 5012 (Rotes Feld), 5013 (Volgershall).
RadSpeicher am Bahnhof Lüneburg Der RadSpeicher am Bahnhof Lüneburg kann von allen Studierenden der Universität Lüneburg kostenfrei genutzt werden.
Ausweis Als Fahrkarte gilt der Studierendenausweis mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Streckenverzeichnis, in Verbindung mit einem Personalausweis, einem Reisepass, einer BahnCard oder sonstigen amtlichen Dokumenten mit Lichtbild, die euch eindeutig ausweisen können. Bitte zeigt immer die Rückseite eures Studierendenausweises vor (vgl. „Muster“). Ihr dürft euer SemesterTicket auf keinen Fall einlaminieren, es verliert dann seine Gültigkeit. Bei AStA Copy könnt ihr jedoch kostengünstige Steckhüllen erwerben, die euer SemesterTicket schützen. Solltet ihr eure Ausweis verlieren, könnt ihr einen kostenpflichtigen Ersatz bei eurer jeweiligen Ansprechpartnerin im Immatrikulations-Service beantragen. Den aktuellen Streckennetzplan findet ihr ganz oben Rechts als PDF Link.
4. Berechtigung auf ein SemesterTicket Die Berechtigung auf ein SemesterTicket haben alle Studierenden, jedoch nicht die folgenden Gruppen.
Beurlaubte Studierende Im Urlaubssemester habt Ihr kein Semesterticket - das lassen die Verträge mit der Bahn nicht zu. Es gibt drei verschiedene Regelungen zum Urlaubssemester:
Schwerbehinderte Studierende nach Härtefallantrag Schwerbehinderte Studierende, die im Besitz eines amtlichen Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke sind, haben nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung. Hierzu bitte einen Härtefallantrag stellen (vgl. Abschnitt 5.)
5. Rückerstattung des Beitrags zum SemesterTicket Das Beitrag für das Semesterticket kann vom AStA unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet werden. Die Bedingungen entnehmt Ihr bitte der Härtefallordnung.
Härtefallordnung der Studierendenschaft vom 16.05.2011
Antrag zur Rückerstattung des Beitrags zum SemesterTicket
6. FAQ zum SemesterTicket 1. Warum ist auf dem Rundschreiben, welches die Uni mit der Rückmeldeaufforderung verschickt hat, ein anderer Studierendenschaftsbeitrag genannt, als der den ich im letzten Semester gezahlt habe? Für was zahle ich denn den restlichen Studierendenschaftsbeitrag? Der Studierendenschaftsbeitrag ist auf der Rückmeldeaufforderung korrekt angegeben. Dort enthalten sind der Beitrag für das SemesterTicket (welches sich pro Semester ändern kann). Dazukommen noch 16,55 € Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft (AStA, StuPa, Fachgruppenvertretungen, DSi, Hochschulsport).
2. Muss ich die 16,55 € für die Verfasste Studierendenschaft zahlen? Ja, der Betrag wird verpflichtend auf Grundlage von §20 NHG von allen immatrikulierten Studierenden erhoben. Damit finanziert sich die studentische Selbstverwaltung, die sich für die Interessen der Studierenden einsetzt und Serviceleistungen sowie Kulturveranstaltungen bietet.
3. Kann ich im Urlaubssemester das Semesterticket nutzen? Nein, denn die Verträge mit Bahn und HVV schreiben vor, das Studierende im Urlaubssemester kein SemesterTicket bekommen dürfen. Davon können wir leider keine Abweichungen machen.
4. Kann ich den Beitrag für das SemesterTicket zurückerstattet bekommen? Ja, die Rückerstattung des Beitrages für das SemesterTicket ist möglich, wenn die Kriterien der Härtefallordnung erfüllt sind. Ausnahmen sind leider nicht möglich.
5. Gilt das Niedersachsen/Bremen-SemesterTicket auch vor 9.00 Uhr? Keine Angst, ihr könnt unbesorgt die 8.15 Uhr Vorlesung anpeilen: Das Niedersachsen/Bremen-SemesterTicket ist rund um die Uhr nutzbar, im Gegensatz zum Niedersachsen-Länderticket, welches am Schalter oder Automat gekauft wird.
6. Kann ich in Hamburg jetzt diese Anschlusskarten kaufen? Leider gilt nun das SemesterTicket aufgrund anderer Vertragspartner nicht als Teil des HVV-Angebotes. Damit ist die Nutzung von „Ergänzungskarten“ nicht mehr möglich, da wir ja keine HVV-Karte mehr haben, an die angesetzt werden kann. Die Busse der KVG Lüneburg sind Teil des HVV, weshalb der Vertrag mit dem HVV abgeschlossen ist.
7. Aber ich muss regelmäßig in Hamburg fahren, ist das vergünstigte Abo auch weg? Die Möglichkeit, günstige Abo-Karten für Studierende zu erwerben, bleibt weiter bestehen. Wie bisher benötigt ihr einen „Berechtigungsnachweis“, den euch der Immatrikulations-Service abstempelt. Diesen Schein gibt es bei allen HVV-Servicestellen oder bei der HVV-Infoline 040/19449. Solltet ihr trotzdem beim Abokartenkaufen auf Unverständnis stoßen, hilft euch evt. folgender Satz: „Die Uni Lüneburg ist im Verzeichnis der Ausbildungsstätten bei der Handels- und Handwerkskammer Hamburg eingetragen.“. Hamburger Sozialkarte/Familienpass gelten ebenfalls beim Kauf.
8. Hmm, wie komme ich denn jetzt nach Osnabrück? Leider sind im SemesterTicket nicht alle Bahngesellschaften dabei. Das heisst, ihr müsst die auf dem SemesterTicket ausgewiesenen Bahngesellschaften und Strecken nutzen (DB, Metronom, HVV, Arriva) nutzen. Nach Osnabrück also könnt ihr das SemesterTicket über Minden oder Bremen nutzen, aber nicht von Oldenburg aus (Strecke der NordWestBahn), nach Wilhelmshaven kommt ihr leider nicht ganz umsonst, ab Oldenburg müsst ihr nachlösen (auch NordWestBahn).
9. Ich bin in Süd-Niedersachsen unterwegs gewesen, die Schaffnerin hat das Ticket nicht akzeptiert, was nun? Da es das Niedersachen/Bremen SemesterTicket für Lüneburg noch nicht so lange gibt, ist es nicht dem gesamten Zugpersonal bekannt. Die DB Regio schult ihre Mitarbeiterinnen jedoch regelmäßig und hat das Lüneburger jetzt noch einmal speziell mit aufgenommen. Um in der Übergangsphase noch Unannehmlichkeiten zu ersparen, empfehlen wir euch in Lüneburg fernen Regionen den Streckenplan ausgedruckt bei euch zu führen. Falls ihr diesen nicht mitschleppen wollt, es ist ja tatsächlich ein unnötiger Aufwand, dann weisst die Schaffnerin doch bitte darauf hin, dass Ihr in Besitz eines "Semester-Ticket Niedersachsen/Bremen" seid. Solltet Ihr dennoch Unannehmlichkeiten erleben, meldet uns diese rück, damit wir dies entsprechend an die DB Regio weiterleiten können.
10. Und Kinder und Kegel? Fahrräder könnt ihr nur in den Bussen mitnehmen, Busgäste mit Kinderwagen, Gehhilfe, Rollstuhl und ähnlichem haben Vorrang. Kinder bis 5 Jahre können kostenlos mitfahren.
11. Es gibt ja schon Vorkurse im September, gilt das SemesterTicket dann auch? Nein, leider nicht. Das Ticket wird erst ab dem 01.10.2010 gelten. Für den Zeitraum bis dorthin müsst ihr euch noch extra Fahrkarten kaufen.
Die nächste SemesterTicket-Wahl findet voraussichtlich im Mai 2011 statt. Bis dahin erarbeitet das Studierendenparlament die verschiedenen Varianten, die dann zur Wahl gestellt werden. Bis dahin heißt es: Beim StuPa-SemesterTicket-Ausschuss mitarbeiten (diesen erreichst du per E-Mail an semesterticket@asta-lueneburg.de), um die Varianten zu beeinflussen und dann Lobbyarbeit bei den anderen Studis für deine Lieblingsvariante betreiben.
13. Kann ich im Praxissemester auf mein SemesterTicket verzichten? Leider ist es bei aktueller rechtlicher Lage nicht möglich, dass ihr im Praxissemester auf das SemesterTicket verzichtet.
14. Kann ich mit meinem SemesterTicket Ergänzungskarten für die 1.Kl. und/oder den Fernverkehr erwerben? Das SemesterTicket gilt generell nur für die 2.Kl. und den Nahverkehr. Leider ist es daher bei aktueller rechtlicher Lage vollkommen ausgeschlossen, dass ihr Ergänzungskarten dieser Art erwerben könnt.
15. Gibt es eine Mitfahregelung z.B. am Wochenende für weitere Personen? Leider nein. Es können nur die eigenen Kinder bis 5 Jahre kostenlos mitgenommen werden. Weitere Personen benötigen eine gültige Fahrkarte.
16. Aber was ist den nun mit dem HVV? Ich will unbedingt in Hamburg fahren. Ja, wir arbeiten gerade an einer Lösung, dass ihr auch günstig als Studierende den HVV nutzen könnt. Sobald wir etwas konkreteres ausgearbeitet haben, seid Ihr die ersten die es erfahrt.
17. Was mache ich wenn ich ohne Lichtbildausweis im Metronom erwischt worden bind? Wichtig ist es, dass du einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) mit dir und einem Semesterticket mitführst. Bei einer Kontrolle kann aber auch der Schaffner einen anderen Lichtbildausweis mit deinem Namen und Foto anerkennen (z.Hd. Sportstudio, METRO Einkaufsausweis oder etwas anderes). Falls du keinen Ausweis mit Lichtbild dabei hast, werden 40 Euro Strafe fällig. Diese Strafe reduziert sich jedoch, wenn du innerhalb von 14 Tagen einen Service-Point / Verkaufsstelle der Metronom Gesellschaft (siehe Webseite vom Metronom) aufsuchst mit allen Unterlagen auf 7 Euro. Weiterer Hinweis: Die metronom Eisenbahngesellschaft mbH führt zum 12. Dezember 2010 ein eigenes Vertriebssystem ein. Das bedeutet metronom stellt auf dem gesamten Streckennetz eigene Fahrkartenautomaten auf, eröffnet in Buchholz (Nordheide) und Winsen (Luhe) Verkaufsstellen und Verkauft im Zug mit einem eigenen Mobilen Terminal. Natürlich bieten wir auch eigene Fahrkarten an: metronom Tagesticket Single und Gruppe und eine metronom Fahrradkarte. Da metronom mit einem eigenen Mobilen Terminal im Zug arbeitet ist es ab dem 12. Dezember 2010 aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich die Reduzierung von Fahrpreisnacherhebungen an DB Schaltern durchführen zu lassen. Die betroffenen Studierenden haben die Möglichkeit diese Reduzierung in den Verkaufsstellen in Eschede, Buchholz (Nordheide) oder Winsen (Luhe) durchführen zu lassen sowie in unserem Kundenzentrum in Uelzen.
18. Gilt das Alkoholverbot vom HVV ab dem 01.09.2011 auch in den Bussen des KVG im Landkreis Lüneburg? Ja, das Alkoholverbot gilt im gesamten HVV auch bei allen Partnerunternehmen des HVV. Somit ist der Konsum und das Bereitstellen von Alkohol auch im Bus verboten.
19. An wen kann ich mich wenden wenn ich weitere Fragen habe? Schreibe am Besten eine E-Mail an semesterticket@asta-lueneburg.de. Der Bürodienst des AStA wird dir weiterhelfen können!
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Kontakt Fragen zum SemesterTicket: semesterticket@asta-lueneburg.de
Streckenplan des Semestertickets im WS 2010/11, SoSe 2011
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