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BAföG-Beratung
Sozialberatung Wenn du wissen möchtest,
Härtefallantrag zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags
Der Beitrag wird nur bei Vorliegen der genannten Gründe erstattet. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Fristen für die Anträge auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrags: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags fürs Semesterticket für das Sommersemester 2013 läuft vom 01.04.-01.05.2013. Ausgenommen sind Anträge wegen Mutterschutz oder Krankheit. Sie können bis zum Ende des laufenden Semesters gestellt werden. Eure Anträge für das Sommersemester 2013 müssen vom 01. April bis spätestens zum 01. Mai 2013 im AStA eingegangen sein. Bitte beachtet diese Fristen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bei Fragen zu den verschiedenen Erstattungsgründen oder zum Antragsverfahren wendet euch an mich. E-Mail an die BAföG Beratung senden: Die BAföG Beratung bietet Tipps von Studierenden für Studierende, ist jedoch keine Rechtsberatung. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr! |
Sprechzeiten in der Vorlesungszeit: Hauptcampus: Montag 8 -10 Uhr Geb.9, 1.Stock (ggü. PlanB) Telefon: 04131/677–1511
Rotes Feld: Mittwoch von 8-10 Uhr Wilschenbr. Weg 84, Gebäude W, (1.Etage rechts, vor der Aula) Telefon: 04131/677-7781
Immer bin ich per E-Mail zu erreichen: finanzierungsberatung@asta-lueneburg.de
Per Telefon oder E-Mail könnt ihr auch einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren, wenn ihr zu den Sprechzeiten keine Zeit habt. Semesterticketrückerstattung Rückerstattungsanträge für das Semesterticket: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags fürs Semesterticket für das Sommersemester 2013 läuft bis zum 01.05.2013! Rückerstattungsanträge aufgrund von Krankheit oder Mutterschutz können bis zum Semesterende eingereicht werden. Infos findet Ihr auf dieser Seite. |