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Es gibt Unklarheiten mit dem BAföG und der Sozialgesetzgebung?

Der AStA bietet euch eine regelmäßge BAföG- und Sozialberatung an. Studierende der Universität Lüneburg können diese kostenlose studentische Beratung von der Studentin Regina Schröder in Anspruch nehmen.


 BAföG-Beratung

  • Ich gebe euch gern Hilfestellung z.B bei euren Erst- und Weiterförderungsanträgen sowie bei Förderung über die Höchstgrenze hinaus, Fachwechsel, Auslandsbafög...
  • Unter www.das-neue-bafoeg.de könnt ihr euch die Formblätter für euren Antrag herunterladen.  Ansonsten bekommt ihr sie auch im Studentenwerk (Munstermannskamp 3 in Lüneburg) oder hier in der BAföG-Beratung.  
  • welche Verdienst- und Vermögensgrenzen es beim BAföG gibt, aber auch beim Kindergeld oder (Halb-)Waisenrente könnt ihr ebenfalls hier erfahren
  • usw.

 

Sozialberatung

Wenn du wissen möchtest,

  • was du bei den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen als StudentIn beachten musst (z.B. Minijob, regulärer Job, Selbstständigkeit, Praktika) mit Steuern und Sozialversicherung ,
  • was für Studierende die Krankenversicherungspflicht bedeutet, die Entscheidung zu Beginn des Studiums, Wechsel aus der Familienversicherung, wie die Versicherungspflicht verlängert werden kann, was nach der studentischen KV folgt,
  • ob du einen Arbeitsvertrag brauchst, welche Formen es gibt, was er beinhaltet (bzw. beinhalten sollte), 
  • wieviel du als ausländischer Studierender arbeiten darst,
  • usw.

 

Härtefallantrag zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags

  • Härtefälle werden von mir mitbetreut. Den Antrag und die Härtefallordnung findet ihr hier auf der AStA Homepage.
  • Der Antrag muss bei mir bis spätestens vier Wochen nach dem jeweiligen Semesterbeginn eingegangen sein. Am besten ihr lasst ihn im AStA Büro mit dem Abgabedatum abstempeln und in mein Fach auf dem UC hinterlegen.
  • Erstattungsgründe sind:

  1. Schwerbehinderung
  2. Eltern schwerbehinderter Kinder
  3. Soziale Gründe
  4. gesundheitliche Gründe
  5. Mutterschutz

Der Beitrag wird nur bei Vorliegen der genannten Gründe erstattet. Ausnahmen sind leider nicht möglich.


Aktuelle Hinweise



Fristen für die Anträge auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrags:

Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags fürs Semesterticket für das Sommersemester 2012 läuft vom 01.04.-01.05.2012.

Ausgenommen sind Anträge wegen Mutterschutz oder Krankheit.  Sie können bis zum Ende des laufenden Semesters gestellt werden.

Eure Anträge für das Sommersemester 2012 müssen vom 01. April bis spätestens zum 01. Mai 2012 im AStA eingegangen sein. Bitte beachtet diese Fristen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Bei Fragen zu den verschiedenen Erstattungsgründen oder zum Antragsverfahren wendet euch an mich.




E-Mail an die BAföG Beratung senden:

Name:
E-Mail:
Anliegen:
Kontakt:

Die BAföG Beratung bietet Tipps von Studierenden für Studierende, ist jedoch keine Rechtsberatung. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr!


Meine Sprechzeiten ab 16.04.2012:

2 Sprechstunden an 2 Standorten!

 

Hauptcampus:

Montag 12-14 Uhr

Büro:

Geb.9,1.Stock

(EliStu-Büro, ggü.

AStA- Copy)

Telefon: 04131 / 677 – 1511

 

Rotes Feld:

Dienstag 10-12 Uhr

Büro:

Wilschenbr. Weg 84,

Gebäude W,

(1.Etage rechts,

vor der Aula)

Telefon: 04131/677-7781

 

Immer bin ich per E-Mail zu erreichen:

bafoeg@ asta-lueneburg.de

 

Per Telefon oder E-Mail könnt ihr auch einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren, wenn ihr zu den Sprechzeiten keine Zeit habt.


Semesterticketrückerstattung

Rückerstattungsanträge für das Semesterticket: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags fürs Semesterticket für das Sommersemester 2012 läuft bis zum 01.05.2012! Rückerstattungsanträge aufgrund von Krankheit oder Mutterschutz können bis zum Semesterende eingereicht werden. Infos findet Ihr auf dieser Seite.


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