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BAföG-Beratung
Sozialberatung Wenn du wissen möchtest,
Härtefallantrag zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags
Der Beitrag wird nur bei Vorliegen der genannten Gründe erstattet. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Aktuelle Hinweise Fristen für die Anträge auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrags: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags fürs Semesterticket für das Sommersemester 2012 läuft vom 01.04.-01.05.2012. Ausgenommen sind Anträge wegen Mutterschutz oder Krankheit. Sie können bis zum Ende des laufenden Semesters gestellt werden. Eure Anträge für das Sommersemester 2012 müssen vom 01. April bis spätestens zum 01. Mai 2012 im AStA eingegangen sein. Bitte beachtet diese Fristen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bei Fragen zu den verschiedenen Erstattungsgründen oder zum Antragsverfahren wendet euch an mich. E-Mail an die BAföG Beratung senden: Die BAföG Beratung bietet Tipps von Studierenden für Studierende, ist jedoch keine Rechtsberatung. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr! |
Meine Sprechzeiten ab 16.04.2012: 2 Sprechstunden an 2 Standorten!
Hauptcampus: Montag 12-14 Uhr Büro: Geb.9,1.Stock (EliStu-Büro, ggü. AStA- Copy) Telefon: 04131 / 677 – 1511
Rotes Feld: Dienstag 10-12 Uhr Büro: Wilschenbr. Weg 84, Gebäude W, (1.Etage rechts, vor der Aula) Telefon: 04131/677-7781
Immer bin ich per E-Mail zu erreichen:
Per Telefon oder E-Mail könnt ihr auch einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren, wenn ihr zu den Sprechzeiten keine Zeit habt. Semesterticketrückerstattung Rückerstattungsanträge für das Semesterticket: Die Frist zum Einreichen des Rückerstattungsantrags fürs Semesterticket für das Sommersemester 2012 läuft bis zum 01.05.2012! Rückerstattungsanträge aufgrund von Krankheit oder Mutterschutz können bis zum Semesterende eingereicht werden. Infos findet Ihr auf dieser Seite. |