Wofür gibt es Referate?

Der AStA ist das ausführende Organ der Studierendenschaft und vertritt diese in der Öffentlichkeit und gegenüber der Hochschulleitung. Die einzelnen Referate werden vom Stupa eingerichtet und bekommen ihren Finanzhaushalt zugeteilt.
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) schreibt allerdings vor, dass es ein Finanzreferat und ein Sprecherinnenkollektiv geben muss. Die entsprechenden Referentinnen und Referenten sowie das Sprecherinnenkollektiv werden im Regelfall für ein Jahr vom Stupa gewählt. Diese bilden zusammen die stimmberechtigten AStA - Mitglieder, die einmal wöchentlich tagen. Jedes Referat kann beliebig viele Mitglieder haben, die nicht verpflichtet sind an den Sitzungen teilzunehmen. Außerdem kann jedes Referat im Rahmen seines Haushaltstitels und in Übereinstimmung mit dem NHG sowie nach Absprache mit dem Finanzreferenten über die Verwendung der ihm zugeteilten Gelder entscheiden. Der AStA wird zwar vom Stupa kontrolliert, eine Zusammenarbeit auf einigen Gebieten ist dennoch nicht ausgeschlossen. Außerdem bietet der AStA Serviceleistungen für die Studierendenschaft an. 
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