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Stellungnahme des AStA zur Parkraumbewirtschaftung und dem Autoarmen Campus
22.08.11 17:25
Alter: 2 yrs


VON: SPRECHERIN



Zu den Überlegungen einen Autoarmen Campus sowie ein Parkraumbewirtschaftungssystem an der Universität Lüneburg einzuführen hat die AStA-Sitzung am 17.08.2011 beraten und hat folgende Vorschläge einstimmig in einem Meinungsbild verabschiedet:


1.      Wir begrüßen einen Autofreien, bzw. Autoarmen Campus. Den Autoverkehr abgesehen von mobilitätseingeschränkten Menschen und dem Lieferverkehr vom Universitätsgelände zu verbannen ist ein wichtiger Beitrag zu einem grünen, angenehmen Campus. Wir schlagen vor für den verbliebenen Verkehr Schrittgeschwindigkeit vorzuschreiben.

2.      Die Einführung des Autoarmen Campus soll unabhängig von der Einführung eines Parkraumbewirtschaftungssystems passieren, um die Akzeptanz des Autoarmen Campus nicht zu verlieren. Darüber hinaus, weißt der AStA darauf hin, dass positive Anreizsysteme zu nachhaltiger Mobilität eher zu begrüßen sind als Gebühren. Dies erhöht die Akzeptanz von Umweltverträglichkeitsmaßnahmen.

3.      Wir könnten uns vorstellen eine Parkraumbewirtschaftung bzw. Parkgebühren zu befürworten, wenn dabei gewisse ökologische, soziale und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Damit das Ziel einer nachhaltigen Universität erreicht werden kann, ist es auch erforderlich „negative Anreize“ zu schaffen. Wir müssen jedoch zu bedenken geben, dass es diverse Universitätsmitglieder gibt, welche auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen sind und für die Parkgebühren möglicherweise eine unverhältnismäßige Benachteiligung darstellen würden. Um das Ziel der nachhaltigen Mobilität zu erreichen, ohne soziale Härten zu schaffen, fordern wir folgende Faktoren einzubeziehen:

3.1.  Ökologische Gesichtspunkte

3.1.1.     Fahrzeugtypen: Nicht jedes Fahrzeug ist von der Umweltbelastung gleich schädlich. Als Zeichen zur Förderung nachhaltiger Mobilität sollten daher Elektro- sowie Hybridfahrzeuge von den Gebühren ausgenommen sein.

3.1.2.     Grüner Campus: Die freiwerdenden Flächen auf denen zurzeit schwarz geparkt wird, müssen entsiegelt werden.

3.2.  Wirtschaftliche Gesichtspunkte

3.2.1.     Zweckbindung der Einkünfte: Die aus den Parkgebühren resultierenden Mittel sollen der weiteren Förderung der ökologischen und sozialen Universität zu gute kommen. Es darf nicht passieren, dass durch die Parkgebühren indirekte  Baukosten des Zentralgebäudes (Bedarf an neuen Parkpaletten) auf die Universitätsmitglieder abgewälzt werden.

3.2.2.     ÖPP/Privatisierung: Eine Einführung darf nicht auf die Privatisierung der Parkräume, bzw. auf eine so genannte öffentlich-private-Partnerschaft abzielen. Die Parkraumbewirtschaftung muss in den Händen der Universität bleiben.

3.3.   Soziale Gesichtspunkte

3.3.1.     Von den Gebühren müssen behinderte Menschen, Bewohner der Wohnheime am Campus, sowie die üblichen Härtefälle ausgenommen sein. Für Eltern muss der Satz zumindest verringert werden.

3.3.2.     Menschen denen eine nicht zumutbare Verlängerung, von mehr als 45 Minuten, der Anfahrtszeit durch den ÖPNV, bzw. das Fahrrad entstehen würden, müssen die Gebühren verringert, bzw. aufgehoben werden.








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