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Bürgerbeteiligung zur Campusentwicklung

Information des AStA zur Bürgerbeteiligung im Bebauungsplan- Aufstellungsverfahren für den Uni-Campus Scharnhorststraße

Stand: 15.07.2010




AKTUELLER STAND

In der Zeit von Frühjahr 2008 bis November 2009 hat die Stadt Lüneburg den neuen B-Plan Nr. 137 "Leuphana Universität" erarbeitet. Dieser wurde vom Rat trotz heftiger Studierendenproteste beschlossen und von der Regierungsvertretung nach langer Prüfung genehmigt. Er ist jedoch noch nicht veröffentlicht und damit nicht rechtskräftig.

 

Gegen diesen Plan wurden in der Bürgerbeteiligung zahlreiche Bedenken geäußert, so dass möglicherweise nach Veröffentlichung von einigen EinwenderInnen noch der Rechtsweg bestritten werden könnte.

 

Sollte es noch einmal zu einem Änderungsverfahren kommen, werden wir hier erneut wie gewohnt informieren.




Dritte Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen.

Im Folgenden findet ihr die Infos des AStA zur dritten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung im Oktober 2009.

 

Nochmal eine weitere Bürgerbeteiligung. Dann doch nicht. Jetzt dann doch wieder - so halb. Wie jetzt? Chaos pur - könnte man meinen. Aber irgendwie lässt sich auch das erklären.

 

Der Grund ist so einfach wie unpraktisch: Die Stadt hat ihrer Meinung nach nur geringe Änderungen im Vergleich zum 1. Entwurf von Mai 09 durchgeführt und große Teile der Stellungnahmen von Studis, BürgerInnen, Naturschutzverbänden, AStA u.a. ignoriert. Deshalb befragt sie jetzt nur jene, die im Frühjahr eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben. Dazu zählt auch der AStA, dem die geänderte Fassung vorliegt. Wenn ihr Interesse habt, könnt ihr euch die Unterlagen gern anschauen und dann auch eine Stellungnahme abgeben. Es geht um eure Uni (z.B. soll mehr als die Hälfte der Mensawiese bebaut werden)! Sprecht uns einfach kurzfristig an: pr@asta-lueneburg.de

 

Da eine Frist bis zum 13.10. gesetzt ist, ist Tempo gefragt. Also nicht erstmal ein paar Tage abwarten...

 

Wenn ihr im Frühjahr keine Zeit hattet, eine Stellungnahme abzugeben, könnt ihr das jetzt trotzdem tun. Die Stadt fordert euch dazu zwar nicht auf, aber man wäre ganz schön blöd, studentische Meinungen links liegen zu lassen. Schließlich geht es um eure/unsere Uni (Infos weiter unten)!

 

Deshalb bietet der AStA euch nun auch die Chance, die "AStA-Unterlagen" anzuschauen. Gern hätten wir euch den geänderten Entwurf wieder auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Allerdings sind wir wie folgt belehrt worden:

"Kopien, auch nur auszugsweise Kopien, sowie Veröffentlichungen bzw. Teilveröffentlichungen sind (...) nicht zulässig."

Wir bedauern daher, euch nicht wie gewohnt einfach und schnell die Möglichkeit zum Mitmachen geben zu können. Dafür wäre eine öffentliche Auslegung (auch im Internet) wünschenswert und wegen der besonderen Uni-Situation auch zu erwarten gewesen. Das scheint politisch nicht gewollt zu sein. Stattdessen erscheint es, als sollten hier möglichst schnell und von der Öffentlichkeit unbemerkt Tatsachen geschaffen werden. Weitere Meinungen scheinen als Verzögerung angesehen zu werden. Das legt auch die extrem knappe Zeit zur Meinungsäußerung nahe, die gerade für Studierende zum Semesterstart eine Zumutung ist. Ob Stadt oder Uni die treibende Kraft hinter diesem Vorgehen ist, sei dahingestellt.

Leider können wir somit unserem gesetzlichen Auftrag der Information aller Studis nur sehr eingeschränkt nachkommen. Wir versuchen dennoch im Rahmen der Möglichkeiten, euch mit Infos zu versorgen und euch die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben. Im Zweifel gibt der AStA auch eure Stellungnahmen als Teil seiner eigenen ab, wenn die Stadt sie sonst nicht haben will.

 

Von diesen ungünstigen Rahmenbedingungen Solltet ihr euch nicht abschrecken lassen. Beteiligt euch und gestaltet euren Campus! Wir unterstützen euch!

 

(Die Infos unten sind weiterhin aktuell, auch was die Knackpunkte angeht. Allerdings bitte die externen Links und die Hinweise zur Abgabe der Stellungnahmen ignorieren - diese müssen über den AStA abgegeben werden.)

 

ACHTUNG:

Wenn ihr im Somer eine Stellungnahme abgegeben habt und ihr nichts Neues hinzufügen wollt müsst ihr Folgendes tun:

Gebt bei der Stadtplanung eine Stellungnahme ab, die folgenden Satz zum Inhalt hat:

"Ich halte meine Einwendungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2008 sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung 2009 in vollem Umfang aufrecht.

Mit freundlichen Grüßen..."




Stand vor dritter Beteiligung:

Die Landeszeitung berichtete am 10.08.2009, dass der Bebauungsplan vermutlich Ende Oktober ein weiteres Mal ausgelegt werden muss. Als Grund nannte Stadtsprecher Daniel Steinmeier: "Es sind fachlich sehr fundierte und zum Teil mehrere hundert Seiten dicke Eingaben gemacht worden. Außerdem wurden viele Fragen gestellt". Die Einwendungen drehen sich vor allem um die Themenblöcke Verkehr und Lärm sowie Naturschutz und Umwelt. Laut LZ erstellen Gutachter und Fachleute aus der Stadtplanung Stellungnahmen zu den zahlreichen Eingaben und Fragen und arbeiten diese in die Pläne ein. Den ganzen Artikel findet ihr hier.

 

 

Am 24.09.09 wurde jedoch berichtet, dass die Stadt nun doch nicht noch einmal auslegen will. Die LZ zitiert Stadtsprecher Daniel Steinmeier: "Die Änderungen sind nicht so gravierend, dass die Pläne noch einmal ausgelegt werden müssen". Den ganzen Artikel findet ihr hier.

 

 

Die überraschende Wende ist derzeit nicht nachvollziehbar, da keine Informationen über eine grundlegende Veränderung der Situation vorliegen. Sobald neue Informationen über den Bearbeitungsstand vorliegen, werden wir sie hier veröffentlichen.

 

 

Es folgen die Infos, die für die Bürgerbeteiligung (2. Beteiligung) vom 20.4.-20.5.09 bereitgestellt wurden. Diese sind nach wie vor größtenteils aktuell und können genutzt werden.




INFOS ZUR ZWEITEN BETEILIGUNG:




Worum geht's?

Die Stadt ist momentan dabei, für den Uni-Campus Scharnhorststraße einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Damit regelt sie, was auf dem Campus gebaut werden darf. Die Planaufstellung  geschieht, um die Libeskind’schen Planungen für eine Campusentwicklung zu ermöglichen.

Im Vergleich zum alten (momentan noch gültigen) Plan soll sich ändern:

 

Allgemein:
•    Es wurden zu diesem Bebauungsplan keine Alternativen geprüft.
•    Grundsätzlich wird in dem B-Planentwurf davon gesprochen, dass die Standorte der Universität in Volgershall und im Roten Feld geschlossen werden sollen. Hierfür gibt es keine Beschlussfassung innerhalb der Universität.

 

Zum Zentralgebäude:
•    Die Leitlinie der Planung gibt großzügige Freiräume zur Gestaltung durch die Uni, jedoch wird im Vorentwurf und Entwurf des Bebauungsplans bereits ein direkter Bezug zur Libeskind’schen Campusentwicklung hergestellt. Hierbei ist unklar, ob der Bedarf für den von Daniel Libeskind geplanten Zentralbau vorhanden ist und welches öffentliche Interesse an der Erstellung des Zentralgebäudes besteht. Aktuell gibt es zu den vorgestellten Bauwerken (Zentralgebäude, Parkhaus, Hotel, Studierendenwohnheim) keine positive Beschlussfassung seitens der Universität.
•    Der Bebauungsplan führt aus, dass die Architektur von Daniel Libeskind nicht bewertet werden soll, dies hänge vom persönlichen Geschmack der einzelnen Person ab. Deshalb kann man sich dazu in einer Einwendung äußern. Dies ist gerade zur Beurteilung des Ortbildes und seiner Verbesserung oder Beeinträchtigung wichtig.


Zum Parkhaus/Hotel:
•    Auf dem Campus war bisher nur universitäre Nutzung erlaubt. Jetzt sollen auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (z. B. privat betriebenes Hotel oder kostenpflichtiges Parkhaus) möglich sein. Hierfür wurde der Parkplatz hinter der Ladenzeile mit einem eigenen Baufeld belegt. Dort dürften in Zukunft nur noch ein Hotel und ein Parkhaus, aber keine Unigebäude gebaut werden. Das Parkhaus soll 800 Stellplätze haben.
•    Außerdem sollen im Bereich der beiden Parkplätze an der Scharnhorststraße kostenpflichtige Parkdecks entstehen, damit auf beiden Flächen 250 Stellplätze entstehen.


Zur Verkehrsanbindung:
•    Der Bebauungsplan regelt die Verkehrsanbindung für den gesamten Campus neu. So soll zum einen der Hauptverkehr über eine neue Zufahrt direkt von Uelzener Straße erfolgen. Zum anderen soll über eine direkte Zufahrt zum Zentralgebäude die Busanbindung des Campus verändert werden, möglicherweise fallen die Bushaltestellen an der Scharnhorststraße weg.


Zum Ortsbild:
•    Der Bebauungsplan legt fest, dass auf einer kleinen Fläche eine Gebäudehöhe von 38 Metern möglich sein soll, bislang sind die Gebäude auf dem Campus bis zu 21 Meter hoch.
•    Der Biotopgarten soll größtenteils als Grünfläche festgesetzt werden. Die Mensawiese kann nach den Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs ab den Beachvolleyballfeldern (und einschließlich dieser) bis zur Turnhalle bebaut werden. Die Bäume (Linden) um die Mensawiese werden ebenso festgesetzt wie viele andere große, alte Bäume auf dem Campus. Allerdings kann jeder Baum gefällt werden, wenn dies für einen Neubau notwendig erscheint. Es muss dann ein junger Baum als Ersatz gepflanzt werden.
•    Ausgleichsmaßnahmen für überbaute Grünflächen sollen nicht wie bisher auf dem Campus erfolgen, sondern in der Umgebung.


Zur Umwelt:
•    Der Bebauungsplan geht sehr ausführlich auf die Situation der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche, von der in Niedersachsen noch max. 80 Tiere vorhanden sind und die streng geschützen, bei uns vorkommenden Fledermäuse ein.  Außerdem auf die sonstige Tier- und Pflanzenwelt auf dem Campus. Ob zur Haubenlerche wissenschaftliche Erfassungen stattgefunden haben, ist im Bebauungsplan nicht zu erkennen. Er kommt zwar zu dem Ergebnis, dass manche Art in ihrem Bestand auf dem Campus beeinträchtigt wird, aber dass dies unproblematisch sein soll.


[Zu den Umweltaspekten wird ggf. noch ein Extraformular bereitgestellt]

 

Dieser aktuelle Entwurf für einen neuen Bebauungsplan befindet sich jetzt in der Bürgerbeteiligung.


Was ist die Bürgerbeteiligung?

Eine Bürgerbeteiligung findet statt, um der Bevölkerung bei wichtigen Vorhaben (wie z. B. der Änderung des Bebauungsplans) die Möglichkeit zu geben, Anregungen einzubringen und Bedenken zu äußern. Sie soll dazu beitragen, dass die Bevölkerung ihre demokratisch garantierten Rechte wahren kann. Durch die Bürgerbeteiligung kann jede/r das tun, bevor mögliche Nachteile entstanden sind. Alle deutschen Staatsbürger können daher „Einwendungen“ verfassen, also Anregungen oder Kritik zum vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan äußern. Alle Einwendungen müssen dann von der Stadtverwaltung nach fachlichen Kriterien abgewogen werden. Diese muss dann ggf. Änderungen am Planentwurf vornehmen oder weitere Gutachten einholen. Dies tut sie i. d. R. auch, denn Klagen vor dem Verwaltungsgericht verzögern das Verfahren mitunter viele Monate – also besser sauber abwägen. Letztlich entscheidet der Stadtrat darüber, in welcher Form der Bebauungsplan erlassen wird.


Kann ich das überhaupt?

Natürlich! Die Einwendungen müssen nicht von Fachfrau oder Fachmann formuliert sein. Es muss sich auch nicht um „Fachchinesisch“ handeln. Mit gesundem Menschenverstand geschriebene Texte, die entzifferbar sind, reichen vollkommen aus.


Wie schreibe ich Einwendungen? / Was ist dabei wichtig?

Wichtig ist, seine Meinung klar zu äußern, so dass jede/r weiß, was damit gemeint ist. Zudem ist es hilfreich, möglichst genau zu begründen. Man bedenke: Alle Einwendungen müssen bearbeitet und abgewogen werden. Je differenzierter eine Einwendung ist, desto sicherer ist, dass die entscheidenden Punkte erfasst werden. Fachausdrücke helfen, sind aber nicht so wichtig.

Beispiel: Die Aussage „Ich nutze als Studentin den schönen, grünen Campus zwischen Veranstaltungen gern auch mal zum Ausspannen. Das soll weiterhin möglich bleiben.“ kann sich auch so anhören: „Der maximal mögliche Versiegelungsgrad für den Planbereich sollte nicht über die augenblicklich festgesetzten 70% erhöht werden. Die tatsächliche Versiegelung von ca. 55% lässt ...“ usw. Die Aussage ist die Gleiche. Also einfach möglichst viele Argumente nennen und diese glaubhaft und lebensnah erläutern.

In der Vorlage (zum Herunterladen siehe oben) sind die wichtigsten Planänderungen aufgelistet. Diese könnt ihr mit eurer jeweiligen Meinung dazu versehen.


Entstehen dadurch für mich Nachteile?

Durch die Teilnahme an der Bürgerbeteiligung können und dürfen keine Nachteile entstehen, solange keine strafrechtlich relevanten Äußerungen getätigt werden. Diese können natürlich verfolgt werden.


Wann und wo findet die Bürgerbeteiligung statt?

Die Entwürfe des o. g. Bauleitplanverfahrens liegen in der Zeit vom 20. April bis einschließlich 20. Mai 2009 im Bereich Stadtplanung der Stadt Lüneburg, Neue Sülze 35, 1. Stock Zimmer 26 während der Dienstzeiten von montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr öffentlich aus.
In dieser Zeit können auch Einwendungen erhoben werden, bzw. schriftlich dort eingereicht werden.


Gibts die Entwürfe im Internet?

Ebenso ist als zusätzlicher Service der Stadt die Einsicht der Unterlagen im Internet möglich. Dabei weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass sie für Fehler und Unvollständigkeiten in diesen Unterlagen keine Haftung übernimmt. Wer dieses Risiko also ausschließen möchte, muss sich die Unterlagen vor Ort anschauen. Um es praktisch zu halten, empfehlen wir aber die digitalen Unterlagen (natürlich auch von unserer Seite ohne Garantie):

Bekanntmachung der Stadt Lüneburg zur öffentlichen Auslegung

Plangrafik & Festsetzungen + Begründung zum Entwurf


Gibt es Gutachten zum Planentwurf?

Zum Entwurf existieren verschiedene Gutachten. Dabei handelt es sich um Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, ein Fledermausgutachten, Erfassungen zur Haubenlerche u.a. Diese sind digital nicht verfügbar, können aber bei der Stadt eingesehen werden (Ort & Zeit siehe oben).

Dem AStA liegen die Gutachten teilweise in Kopie vor. Wer diese einsehen möchte (ohne Gewähr, siehe Haftungsausschluss), melde sich zwecks Terminabsprache unter campusentwicklung@asta-lueneburg.de.


Wohin schicke ich meine Einwendungen?

Alle in Lüneburg mit Erstwohnsitz Gemeldeten können Ihre Einwendung entweder direkt an die Stadt schicken, oder über den AStA. Alle auswärtig Wohnenden bitten wir die Unterlagen über den AStA an die Stadt zu geben!

An die Stadt:

Bis zum Mittwoch, den 20. Mai 2009 müssen die Einwendungen an die Hansestadt Lüneburg, Bereich 61 - Stadtplanung, Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg geschickt werden. Besser ist es, diese dort zu den Öffnungszeiten (siehe oben) persönlich abzugeben.

An den AStA:

Bis Montag, den 18. Mai 2009 an den AStA übergeben (damit wir noch etwas Zeit haben eure Einwendung zusammenzustellen; KEINESFALLS am Montag per Post zu uns schicken, das ist zu spät!). Ideal wäre es, eure Einwendung ausgedruckt und unterschrieben bei uns im Büro in Geb. 9 auf dem Campus Scharnhorststr. abzugeben. Am besten und einfachsten könnt Ihr dazu unser *.pdf- bzw. *.doc-Formular nutzen (siehe oben). (Dieses einfach herunterladen, ausfüllen und an uns geben.)

Sollte es euch nicht möglich sein, eure Einwendung auszudrucken und unterschrieben zu uns zu bringen, könnt ihr sie digital (und dann leider ohne Unterschrift) an die E-Mailadresse campusentwicklung@asta-lueneburg.de schicken. Wir drucken eure Einwendungen dann aus und geben sie mit den anderen gesammelt vom AStA an die Stadt.


Was muss ich beachten?

Alle Einwendungen müssen per Hand unterschrieben und mit der vollständigen Adresse versehen werden. Dabei ist nicht relevant, ob der Erstwohnsitz in Lüneburg gemeldet ist.

Dies gilt nicht für die Einwendungen, welche ihr per Email beim AStA einreicht, da diese dann gesammelt im Namen der Studierendenschaft abgegeben werden.

Wir bitten aber umbedingt darum, die Einwendungen zu unterschreiben und in Papierform abzugeben (bei der Stadt oder bei uns)! Bitte nutzt die Emailmöglichkeit nur, wenn euch die Stellungnahme sonst nicht möglich ist!


Wer später ggf. gegen den Bebauungsplan klagen möchte...

Die Stadt Lüneburg weist ausdrücklich darauf hin, dass

1. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Hansestadt Lüneburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist, und

2. ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der oben angekündigten öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der AStA rät daher allen Betroffenen, die eine spätere Klage gegen den Bebauungsplan in Erwägung ziehen, sich auf Grund der komplexen rechtlichen Situation und den hohen Anforderungen an eine solche Klage bereits jetzt um professionelle Unterstützung zu kümmern.




ACHTUNG HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

Die Angaben auf dieser Seite wurden mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der AStA übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben auf dieser Seite. Insbesondere gilt dies für die Fristen, Daten sowie die digitalen Planunterlagen einschließlich Begründung und die durch uns erstellten Hinweistexte sowie die Aufzählung der Unterschiede zwischen aktuellem Plan und Planentwurf. Der AStA empfiehlt daher, die Möglichkeiten der Einsichtnahme im Bereich Stadtplanung (Adresse und Öffnungszeiten siehe oben) zu nutzen, wo auch eine Beratung durch die geschulten MitarbeiterInnen möglich ist.

Weiterhin übernimmt der AStA keine Gewähr dafür, dass alle bei uns abgegebenen oder per Post oder Email zu uns geschickten Einwendungen fristgerecht, vollständig und durch technische Fehler unverändert an die Stadt übergeben werden können.

Wir werden natürlich trotz Haftungsausschluss unser Bestes geben...






Dies ist eine Unterseite von asta-lueneburg.de/ campusentwicklung


Kontakt:

noa@asta-lueneburg.de

 




Der beschlossene Plan:

... ist noch nicht veröffentlicht und steht daher nicht zur Verfügung.


Der 2. Entwurf Okt. 09:



... darf hier nicht veröffentlicht werden, ist aber im AStA-Büro jederzeit anzuschauen.

 


Der 1. Entwurf Mai 09:



Entwurf Bebauungsplan
(Bitte beachtet den Haftungsausschluss)


Der Vorentwurf aus 2008:



Bebaungsplanvorentwurf aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2008
Begründung zum Vorentwurf


Der "alte" B-Plan:



Ausschnitt Bebaungsplan -  Nr. 101 Universität Lüneburg (aktuell/"alt")


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